Zusammenlegung der Standesämter Oberding und Erding
Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Standesamtes gemäß Art. 2 Ausführungsgesetz zum Personenstandsgesetz (AGPStG)
Gemäß Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AGPStG) können kreisangehörige Gemeinden die Aufgaben des Standesamts einer anderen Gemeinde mit deren Zustimmung übertragen.
In einer Verwaltungsgemeinschaft tritt diese an die Stelle der Gemeinde, da sie die Aufgaben des Standesamts als Angelegenheit des übertragenen Wirkungskreises für ihre Mitgliedsgemeinden wahrnimmt.
Die Verwaltungsgemeinschaft Oberding hat von dieser Möglichkeit im Rahmen einer sog. - Großen Übertragung - Gebrauch gemacht und die Aufgaben ihres Standesamtes, dem Standesamt der Stadt Erding mit deren Zustimmung übertragen.
Die notwendigen Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlung Oberding und des Stadtrates Erding mit der erforderlichen Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Gemeinschaftsversammlungs-/Stadtratsmitglieder liegen vor.
Die Vereinbarung tritt zum 01.04.2022 in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt obliegt die Bearbeitung von Personenstandsfällen, die sich in den Gemeindegebieten Eitting und Oberding ereignen und aller damit zusammen-hängenden Fragen dem Standesamt Erding. Ausgenommen von dieser Regelung ist weiterhin der Gebietsteil des Flughafen Münchens aus der Gemeinde Oberding, der wie das gesamte Gelände des Flughafen Münchens zum Standesamtsbezirk Freising gehört.
Die nach Art. 2 Abs. 5 AGPStG notwendige Zustimmung der Standesamtsaufsicht beim Landratsamt Erding als unterer Aufsichtsbehörde wurde am 16.02.2022 erteilt.
Die Vereinbarung ist niedergelegt im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Oberding, Tassilostraße 17, 85445 Oberding, Standesamt, Erdgeschoß Zimmer 08 und während der Öffnungszeiten von jedermann einsehbar.
Oberding, 28.02.2022
Bernhard Mücke Reinhard Huber
Erster Bürgermeister Erster Bürgermeister
Gemeinschaftsvorsitzender Stv. Gemeinschaftsvorsitzender
Kontaktdaten Standesamt Erding:
Das Standesamts Erding ist ab 01.04.2022 zuständiges Standesamt zur Bearbeitung von Personenstandsfällen zu erreichen unter:
Große Kreisstadt Erding, Standes- und Friedhofsamt
Landshuter Str. 1, 85435 Erding
Dienstgebäude Landshuter Str. 4, Erding
E-Mail standesamt@erding.de
Zusammenlegung der Standesämter Oberding und Erding
Vereinbarung über die Übertragung der Archivpflege im Bereich der Personenstandsregister und Sammelakten,
die dem Archivrecht unterliegen gemäß Art. 7 Abs.2 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)
Die Gemeinschaftsversammlung Oberding sowie der Stadtrat Erding haben dieser Vereinbarung zugestimmt. Das Landratsamt Erding hat die genannte Zweckverein-barung genehmigt.
Die Vereinbarung tritt zum 01.04.2022 in Kraft.
Die Zweckvereinbarung ist im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Oberding, Tassilostraße 17, 85445 Oberding, Standesamt, Erdgeschoß Zimmer 08 und während der Öffnungszeiten von jedermann einsehbar.
Oberding, 28.02.2022
Bernhard Mücke Reinhard Huber
Erster Bürgermeister Erster Bürgermeister
Gemeinschaftsvorsitzender Stv. Gemeinschaftsvorsitzender