Steuern und Gebühren

Steuersätze und Gebühren - Gemeinde Oberding

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Steuersätze und Gebühren - Gemeinde Eitting

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Information zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen bei der VG Oberding und ihren Mitgliedsgemeinden -Betrifft Verwaltungsverfahren (mit Widerspruch innerhalb eines Monats als Rechtsbehelf)

Seit der Einführung von Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) sowie der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (E-Rechtsverkehrsverordnung Verwaltungsgerichte - ERVV VwG) und dem Inkrafttreten des Gesetzes über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz - BayEGovG) besteht die Möglichkeit, neben der klassischen Widerspruchseinlegung in Schriftform oder zur Niederschrift, den Widerspruch auch elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form einzulegen.
 Dies gilt auch für die unmittelbare Klageerhebung.
 

Für die elektronische Einlegung von Widersprüchen besteht bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberding folgende Möglichkeit:
 Versendung eines signierten elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des DE-Mail-Gesetzes, bei der der Absender sicher im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist, an folgende De-Mail-Adresse:

 info@vg-oberding.de-mail.de 


Dies setzt auch auf der Absenderseite eine eingerichtete De-Mail-Adresse eines zertifizierten Anbieters voraus.
Eine Übermittlung per einfacher E-Mail ist unzulässig und entfaltet keine Rechtswirkung!
 
Klageerhebung: 
Nähere Informationen zur Erhebung von Klagen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).