NEU: bei leichteren Erkrankungen bitte die Nummer des Bereitschaftsdienstes: Tel. 01805/191212 anrufen.
Apothekennotdienst vom 12.03 - 18.03.2010
Wochentag
Apotheke
Straße
Ort
Telefon
Freitag
Einberg´sche Apotheke
Rupprechtstr. 6
Erding
08122/ 2906
Samstag
Rathaus-Apotheke
Kleiner Platz 4
Erding
08122/ 48614
Sonntag
Fuchs-Apotheke
Zugspitzstr. 57
Erding
08122/ 48822
Montag
Rathaus-Apotheke im Sempt Park
Pretzener Str. 10
Erding
08122/ 2276922
Dienstag
Rosen-Apotheke
Hauptstr. 39
Oberding
08122/ 84044
Mittwoch
Johannes-Apotheke
Fr.-Fischer-Str. 7
Erding
08122/ 13606
Donnerstag
Apotheke im West Erding Park
Johann-Auer-Str. 4
Erding
08122/ 227360
Wir gratulieren zum Geburtstag
in Eittingermoos: Hundsrucker Maria 90 Jahre
Bürgerversammlung in Eitting
Einladung zur Bürgerversammlung der Gemeinde Eitting am Freitag, den 26. März 2010 um 19.30 Uhr im Gasthaus „Fischerbräu“ in Eitting, St.-Georg-Str. 8.
T A G E S O R D N U N G: 1. Begrüßung durch den ersten Bürgermeister Georg Wiester 2. Ehrungen durch die Gemeinde Eitting 3. Zahlen, Fakten und Info 4. Rechenschaftsbericht über das Haushaltsjahr 2009 5. Investitionen im Haushalt 2010 6. Bericht über laufende und abgeschlossene gemeindliche Baumaßnahmen a) Hochbaumaßnahmen b) Tiefbaumaßnahmen 7. Bebauungspläne und Änderungen im Flächennutzungsplan der Gemeinde Eitting a) Flächennutzungsplanfortschreibung b) Laufende Bebauungspläne der Gemeinde Eitting 8. Planungsstand zu folgenden Maßnahmen: a) Energiekonzept b) Bericht aus der Arbeitsgruppe Seniorenzentrum c) 3. Start- und Landebahn d) Nordumfahrung Erding e) S-Bahn-Ringschluss – Flughafen München 9. Sonstiges, Wünsche und Anträge
Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich ein. Wiester Erster Bürgermeister
Kindergarten Eitting
Der Kindergarten Eitting lädt ein zum Tag der offenen Tür mit Flohmarkt Am Sonntag, den 21. März 2010 öffnen wir die Türen unseres Kindergartens zum Reinschnuppern und Kennen lernen. Zwischen 13.00 und 16.00 Uhr können Sie und Ihr Kind das pädagogische Personal kennen lernen, unsere Räumlichkeiten besichtigen und Kaffee und Kuchen genießen. Außerdem findet in dieser Zeit ein Flohmarkt am Kindergarten statt. Alles „Rund ums Kind“ kann von 13.00-16.00 Uhr angeboten werden. Für Verkäufer beginnt der Aufbau ab 12.00 Uhr. Die Standgebühr beträgt 5 €; Verkaufstische sind vorhanden. Anmeldungen dafür werden vom 08. – 12. März 2010 telefonisch unter 08761-7292676 von Melanie Pucklitsch entgegengenommen. Es dürfen keine gewerblichen Anbieter teilnehmen. Auf zahlreiches Kommen freuen sich Kindergarten und Elternbeirat.
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Eitting sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Reinigungskraft für die Reinigung der Schule Eitting, nachmittags (ohne Fensterreinigung). Die wöchentliche, durchschnittliche Arbeitszeit beträgt 21 Stunden. Die Bezahlung erfolgt gemäß TVÖD. Interessenten bewerben sich bitte umgehend bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberding, Tassilostr. 17, 85445 Oberding (Fr. Hagl, Tel. 0 81 22 / 97 01 - 32).
Wiester Erster Bürgermeister
Bekanntmachung
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Eitting für das Gebiet „Sondergebiet Parkplätze“ Die Gemeinde Eitting hat mit Beschluss 03.11.2009 vom die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Parkplätze“ in der Fassung vom 01.12.2009 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft. Jedermann kann die Bebauungsplanänderung mit Begründung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberding, Tassilostr. 17, 1. Stock, Zimmer 11 während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde Eitting geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Oberding, 10.03.2010 Wiester, 1.Bürgermeister
Abholung der Gelben Säcke
Eitting, Reisen, Eittingermoos, Gaden:
Termine für die Abholung der Gelben Säcke 2010
15.01
12.02
12.03
10.04
07.05
05.06
02.07
30.07
27.08
24.09
22.10
19.11
17.12
Leere gelbe Säcke können bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberding während der Öffnungszeiten von Montag – Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag von 13.30 – 18.00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag in der Gemeindekanzlei Eitting von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr abgeholt werden.
Problemmüllsammlung 2010
Ort
Uhrzeit
Jan.
März
Mai
Juli
Sept.
Nov.
Eitting (Recyclinghof)
10.30 – 11.30 Uhr
26
30
26
Reisen (Parkplatz Kirche)
15.30 – 16.15 Uhr
26
18
21
Eittingermoos (FFW-Haus)
11.45 – 12.30 Uhr
28
23
Gaden (Parkpl. Gasth. Alter Wirt)
11.45 – 12.30 Uhr
20
Straßenkehrung Die 1. Straßenkehrung im Jahr 2010 wird in der Gemeinde Eitting in der 12 KW (ab 22.03.2010) durchgeführt. Künftig wird die Kehrung im 4-Wochen-Turnus (jede 4 Woche im Monat) durchgeführt. Wir bitten die Anwohner die Gehsteige abzukehren. Wir bitten um Beachtung!!!
Jahrestermine Papiertonnenentleerung
Die Papiertonne wird 4-wöchentlich geleert und ist ebenso wie die Rest- und Biomülltonne am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr an der Abfuhrstrecke bereitzustellen.
Weitere Informationen zur Papiertonne: Die Papiertonne ist für die haushaltsnahe Erfassung von Papier, Pappe und Kartonagen. Beschichtetes und verschmutztes Papier sowie sonstige Abfälle gehören nicht in diese Tonne, andernfalls können die Behälter nicht entleert werden.
Die Papiertonne wird 4-wöchentlich geleert und ist ebenso wie die Rest- und Biomülltonne am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr an der Abfuhrstrecke bereitzustellen. Wenn die Papiertonne nicht geleert werden konnte, weil sie nicht pünktlich bereit gestellt wurde, besteht auch weiterhin die Möglichkeit Papier, Pappe und Kartonagen über die Sammelcontainer an den Containerplätzen und Recyclinghöfen zu entsorgen. Das gilt auch für den Fall, dass das Tonnenvolumen bis zur nächsten Leerung nicht ausreicht.
Mit der Maus ins Rathaus!!! Unser besonderer Online-Service für unsere Bürger Wir freuen uns, Ihnen unser Einwohnermeldeamt-Portal (EWO-Portal), vorstellen zu dürfen. Mit diesem EWO-Portal können Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, online und bequem von zuhause aus Dienstleistungen der Gemeinde in Anspruch nehmen, ohne persönlich im Rathaus vorsprechen zu müssen.
Folgende Dienstleistungen und Anträge stehen zur Verfügung: - Ausstellung eines Führungszeugnisses - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - Ersatzlohnsteuerkarte - Erstausstellung einer Lohnsteuerkarte - Meldebestätigungen - Lebensbescheinigung - Aufenthaltsbescheinigung - Beantragung auf Errichtung einer Übermittlungssperre - Wahlschein
Einfach und ohne vorherige Registrierung können Sie diesen Onlinedienst 24 Stunden täglich nutzen. Sie sparen sich den Weg ins Rathaus und sind an keine Öffnungszeiten gebunden. Die Anträge werden täglich abgerufen und bearbeitet. Dieser Bürgerservice ist selbstverständlich kostenlos. Besuchen Sie uns auf unsere Webseite unter www.vg-oberding.de, unter der Rubrik Verwaltung, und überzeugen Sie sich selbst.
Gemeinde Oberding Gemeinde Eitting Lackner Wiester
Verstorben sind: Wachinger Lorenz, Aufkirchen, 75 Jahre Roßgoderer Erwin, Schwaigermoos, 76 Jahre Zörr Manfred, Eittingermoos, 71 Jahre
Einsatz der Holzhackmaschine Auch in diesem Frühjahr kommt wieder die Holzhackmaschine in den Gemeinden Oberding und Eitting zum Einsatz. Folgende Punkte müssen dringend beachtet werden: Wer am Einsatz des Häckslers interessiert ist, muss bei den Häckslerarbeiten unbedingt mithelfen (ansonsten wird nicht gehäckselt). Das Häckselgut muß sorgfältig und zugänglich bereitgestellt werden. Im Häckselgut dürfen sich keine Steine, Eisen usw. befinden, da die Schnittmesser sonst beschädigt werden. In einem solchen Fall muß verständlicherweise mit einem Kostenersatz gerechnet werden. Der Einsatz pro Haushalt darf nicht länger als ½ Stunde dauern und ist kostenlos. Der Häcksler kommt wie folgt zum Einsatz: Gemeinde Oberding: Mittwoch, 28.04. und Donnerstag, 29.04.2010 Anmeldung: Verwaltungsgemeinschaft Oberding, Tel: 08122/9701-0, -12 und -17. Anmeldeschluss: 26.04.2010
Wegen der Terminierung können spätere Anmeldungen auf keinen Fall mehr berücksichtigt werden. Ferner weisen wir darauf hin, daß das Schnittgut auch zum Recyclinghof in Oberding, oder direkt zum Kompostwerk Wurzer nach Gaden gebracht werden kann.
Gemeinde Oberding Gemeinde Eitting Lackner, 1. Bürgermeister Wiester,1. Bürgermeister Gemeinschaftsvorsitzender
An alle Veranstalter von Straßen-, Dorf-, Vereins- und sonstigen Festen
Die Verwaltungsgemeinschaft Oberding macht alle Veranstalter von Dorf-, Straßen-, Vereins- und sonstigen Festen, die außerhalb von Gaststätten abgehalten werden, darauf aufmerksam, dass zur Abhaltung dieser Feste eine Genehmigung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) erforderlich ist. In einem Schreiben an die Gemeinde vom 21.06.2004 hat das Landratsamt Erding darauf hingewiesen, dass die Gemeinden bei der Genehmigung von Veranstaltungen die Vorschriften exakt einzuhalten haben. Die Anwendung des § 12 GastG setzt den Betrieb eines Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass voraus. Grundsätzlich gilt, dass ein besonderer Anlass für die Gestattung nach § 12 GastG nur vorliegen kann, wenn diese gastronomische Tätigkeit kurzfristig und mit einem nicht häufig auftretenden Ereignis in Verbindung steht. Die Beurteilung, ob ein besonderer Anlass vorliegt, liegt dabei nicht im Ermessen der Gemeinde, sondern stellt eine von der Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt) und den Gerichten voll überprüfbare Rechtsfrage dar. Es müssen also Kriterien vorliegen, die den besonderen Anlass rechtfertigen. Deshalb darf die gastronomische Tätigkeit lediglich ein Anhängsel an das eigentliche Ereignis sein. Dieser Anlass muß also etwas sein, was aus dem Lebensalltag deutlich herausragt. Darüber hinaus muß die Veranstaltung in aller Regel einen Bezug zu einem besonderen kalendarischen Ereignis haben. Es muß eine enge Beziehung zwischen Veranstalter, dem besonderen Ereignis und der Art der geplanten Veranstaltung deutlich gemacht werden. So dürfen beispielsweise nach § 12 GastG nur genehmigt werden: Jubiläen, Jahrestage, Einweihungen oder herausragende Siegesfeiern. Dagegen fällt z.B. die Veranstaltung eines „Festes“ oder einer „Vereins-Disco-Veranstaltung“ allein zur Aufbesserung der Kasse nicht unter den Begriff. Hier fehlt der ein eigenständiges Ereignis sowie der Bezug zwischen der Art der Veranstaltung und dem Veranstalter (Vereinstätigkeit). Auch kann eine spezielle kalendarische Zuordnung von Anlass und Ereignis oft nicht getroffen werden. Probleme treten meistens auf, wenn eine oder mehrere Privatpersonen als Veranstalter auftreten, die u.a. mit Gewinnerzielungsabsicht eine Vergnügungsveranstaltung mit gastronomischer Tätigkeit durchführen wollen und für die die Veranstaltung selbst im Vordergrund steht. Für solche, meist als Disco bezeichnete Veranstaltung (z.B. Hallen-Disco, Wald-Disco, Geburtstagsfeier mit Mega Beach-Party, Bierfest usw.) wird daher ein mehr oder weniger beliebiger Grund angegeben (Sommer- oder Winterfest, Bierfest, Geburtstagsfeier usw.), dem keine eigenständige Bedeutung zukommt. Der angegebene „besondere Anlass“ dient somit nur als Vorwand, mit dem das Fehlen eines eigenständigen Ereignisses außerhalb der Veranstaltung mit gastronomischer Tätigkeit bemäntelt werden soll. Für den Großteil dieser Disco-Veranstaltungen liegen die Voraussetzungen des § 12 GastG regelmäßig nicht vor. Auch der Hotel- und Gaststättenverband hat hier wiederholt bemängelt, dass bei der Genehmigung zu großzügig verfahren wird. In ihrem eigenen Interesse werden die Veranstalter gebeten, bereits jetzt bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberding anzufragen, ob eine Genehmigung nach § 12 GastG möglich ist. Der Antrag selbst ist bei einem eintägigen Fest spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung, bei einem mehrtägigen Fest, mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberding, Zimmer 02, einzureichen. Später eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden. Der Antrag ist deshalb so rechtzeitig zu stellen, weil häufig umfangreiche Auflagen einzuhalten sind (z.B.Termin für die Zeltabnahme usw.) Wer ohne die erforderliche Genehmigung ein Fest veranstaltet, handelt ordnungswidrig. Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbuße geahndet. Ebenso handelt ordnungswidrig, wer öffentliche Vergnügungen (Tanzveranstaltungen usw.) ohne die erforderliche Genehmigung nach Art. 19 LStVG veranstaltet.
Gemeinde Oberding Gemeinde Eitting Lackner, 1. Bürgermeister Wiester, 1. Bürgermeister
Bevölkerungsstand am 30.06.2009 0917700 Landkreis Erding Oberbayern