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VG Oberding-Eitting

Tassilostr. 17
85445 Oberding (Deutschland)

Amtsblatt Eitting

aktueller Eittinger
Gemeinde Anzeiger
Die folgende Online-Version enthält die für die Gemeinde Eitting relevanten Teile des Gemeinde-Anzeigers.
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Home: Startseite Gemeinde Eitting ...   
 

Zahnärztlicher Notdienst

Der aktuelle Notdienst der Zahnärzte kann im Internet unter www.kzvb.de eingesehen werden. 

Zahnärztlicher Notdienst:
04/05.02.2012 ZÄ Müller-Stahl Claudia, Poing, Tel. 08121/82248

Bei leichteren Erkrankungen bitte die Nummer des Bereitschaftsdienstes: Tel. 01805/191212 anrufen.

Apothekendienst vom 03.02. bis 09.02.2012

Wochentag

Apotheke Straße  Ort Telefon
Freitag Rathaus-Apotheke im Sempt Park  Pretzener Str. 10

Erding

08122/2276922

Samstag Rosen-Apotheke Hauptstr. 39 Oberding

08122/84044

Sonntag Johannes-Apotheke Fr.-Fischer-Str. 7 Erding

08122/13606

Montag

Apotheke im West-Erding Park

Johann-Auer-Str. 4 Erding

08122/227360

Dienstag

Sempt-Apotheke

Gestütring 19 Erding 08122/85799
Mittwoch Apotheke am Schönen Turm Landshuter Str. 9 Erding
08122/84477
Donnerstag Campus-Apotheke Bajuwarenstr. 7 Erding 08122/2291543

Gemeinde Eitting    

Jubilare

Wir gratulieren zum Geburtstag:

Reisen
Schicho Florian,  65 Jahre

Wir gratulieren zur Diamantenen Hochzeit in Eittingermoos
Vohburger Johann und Anna

Bekanntmachung

Vollzug des Bayersichen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges in Eitting (Teilstück)Feldweg „Dies“ Bestandsblatt Nr. 155 Eitting

Ein Teilstück des nachstehend näher bezeichneten öffentlichen Feld- und Waldweges in der Gemeinde Eitting, Landkreis Erding, Regierungsbezirk Oberbayern, wird mit Wirkung vom 1. März 2012 als öffentliche Straße eingezogen, da der Weg keine Verkehrsfunktion mehr hat.

 Bezeichnung der Straße:   Dies 
 Fl. Nr.:        Fl. Nr. 2793 Gemarkung  Eitting (TFl)
 
 Anfangspunkt der       Feldweg Fl. Nr. 2799 Gemarkung Eitting
 Einziehungsstrecke:
 
 
 Endpunkt der       nordöstlich Fl.Nr. 2789/1  Gemarkung  Etting
 
 Einziehungsstrecke:
 
 
 Länge:   290 m
 
 Baulastträger:   Gemeinde Eitting
 
 Widmungsbeschränkung:   keine 

Die Absicht der Einziehung (Teil) dieses Feldweges wurde im Gemeindeanzeiger Nr. 42 vom 21.10.2011 bekannt gegeben. Einwendungen sind nicht eingegangen.
Der Gemeinderat Eitting hat deshalb in seiner Sitzung am 17.01.2012 beschlossen, dieses Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldweges gem. Art. 8 BayStrWG mit Wirkung vom 01.03.2012 einzuziehen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht in 80335 München,
Hausanschrift: Bayerstraße 30,
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Eitting) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBI S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen- und Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrecht ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Oberding, den 18.01.2012
Gemeinde Eitting

Wiester
Erster Bürgermeister
stv. Gemeinschaftsvorsitzender

Einladung zur Bürgerversammlung

Die Bürgerversammlung der Gemeinde Eitting findet am Freitag, den
23. März 2012 um 19.30 Uhr in der Pizzeria „Massimo“ in Eitting statt.

Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich ein. Anträge zur Bürgerversammlung sind bis zum 02.03.2012 schriftlich bei der Gemeinde Eitting, Tassilostraße 17, 85445 Oberding oder Gemeindekanzlei Eitting, Hofmarkstraße 4, 85462 Eitting, einzureichen.
Wiester
Erster Bürgermeister

Bürgersprechstunde

Bürgersprechstunde in der Gemeindekanzlei Eitting

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Eitting,
seit Jahren ist es üblich, dass in der Gemeindekanzlei in Eitting jeden Donnerstag eine Bürgersprechstunde von 15.00 – 18.00 Uhr stattfindet.
Leider ist es mir aufgrund anderer wichtiger Termine nicht immer möglich, bei dieser Bürgersprechstunde anwesend zu sein.
Außerdem ist es oftmals auch notwendig, dass von der VG Oberding Unterlagen für die einzelnen Besprechungen vorzubereiten sind.
Um aber weiterhin auch Ihre Anliegen in der Kanzlei Eitting am Donnerstagnachmittag entgegen nehmen zu können, bitte ich Sie frühzeitig bei meiner Sekretärin, Frau Hagl unter 08122 / 9701-32 anzurufen und mit ihr einen Termin zu vereinbaren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Oberding, den 19.01.2012

Georg Wiester
Erster Bürgermeister 

Abholung der Gelben Säcke

Termine für die Abholung der Gelben Säcke 2012

Eittingermoos, Gaden:

 02.01  30.01  27.02   26.03  23.04  21.05  18.06
 16.07  13.08  10.09  08.10  05.11  03.12   31.12

Eitting, Reisen:

 18.01  15.02  14.03   12.04  09.05  06.06  04.07
 01.08  29.08  26.09  24.10  21.11  19.12   

Leere gelbe Säcke können bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberding während der Öffnungszeiten von Montag – Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag von 13.30 – 18.00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag in der Gemeindekanzlei Eitting von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr abgeholt werden.

Problemmüllsammlung 2012 

 Ort  Uhrzeit  Jan.  März  Mai  Juli Sept.  Nov. 
 Eitting (Recyclinghof)   10.30 – 11.30 Uhr      30    24    30
Reisen (Parkplatz Kirche)   15.30 – 16.15 Uhr   24    22    25  
 Eittingermoos (FFW-Haus)  11.45 – 12.30 Uhr   26           27  
 Gaden (Parkpl. Gasth. Alter Wirt)  11.45 – 12.30 Uhr         24      

Straßenkehrung
Die 4-wöchige Straßenkehrung und die Quartalskehrung findet in der 47. KW statt. Die Kehrung beginnt ab Montag, 21.11.2011.
Wir bitten die Anlieger die Gehsteige abzukehren!!!

Jahrestermine Papiertonnenentleerung

Die Papiertonne wird 4-wöchentlich geleert und ist ebenso wie die Rest- und Biomülltonne am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr an der Abfuhrstrecke bereitzustellen.

Die Leerungstermine für das 1+2. Halbjahr 2012 sind:

 18.01  15.02  14.03   12.04  09.05  06.06  04.07
 01.08  29.08  26.09  24.10  21.11  19.12   


Weitere Informationen zur Papiertonne:
Die Papiertonne ist für die haushaltsnahe Erfassung von Papier, Pappe und Kartonagen. Beschichtetes und verschmutztes Papier sowie sonstige Abfälle gehören nicht in diese Tonne, andernfalls können die Behälter nicht entleert werden.

Die Papiertonne wird 4-wöchentlich geleert und ist ebenso wie die Rest- und Biomülltonne am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr an der Abfuhrstrecke bereitzustellen. Wenn die Papiertonne nicht geleert werden konnte, weil
sie nicht pünktlich bereit gestellt wurde, besteht auch weiterhin die Möglichkeit Papier, Pappe und Kartonagen über die Sammelcontainer an den Containerplätzen und Recyclinghöfen zu entsorgen.
Das gilt auch für den Fall, dass das Tonnenvolumen bis zur nächsten Leerung nicht ausreicht.

Weiter reichende Informationen unter: www.landkreis-erding.de/abfallwirtschaft

Verwaltungsgemeinschaft Oberding

Rathaus VG Oberding 


Mitteilung aus dem Standesamt

Geboren sind:
Bauer Christoph, Notzing
Kaiser Jonas, Oberding
Kerger Emilia, Oberding
Marciniak Mira, Schwaig

Die Ehe haben geschlossen:
Speer Susanne und Hofmann Stefan, Notzing
Boonban Wanthana und Maoz Amir Zaharia, Schwaig
Müller Tanja und Wittmann Josef, Schwaig
Maier Claudia und Henkel Oliver, Reisen

Verstorben sind:
Rest Günter, Aufkirchen, 49 Jahre
Wachinger Lorenz, Niederding, 77 Jahre
Elefant Franz, Niederding, 82 Jahre


Rathaus geschlossen
Das Rathaus Oberding ist am Dienstag, den 21.02.2012
geschlossen.
In unaufschiebbaren standesamtlichen Fällen ist unser Standesamt von 8.00 bis 12.00 Uhr unter folgender Nummer erreichbar:    0173/5686690.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Lackner
1. Bürgermeister 

Veröffentlichung von Geburtstags- und Ehejubilaren
Aus Gründen des Datenschutzes können Geburtstags- und Ehejubilare im Amtsblatt nur veröffentlicht werden, wenn die Beteiligten damit einverstanden sind.
Wir bitten die Jubilare uns 3 bis 4 Wochen vorher mitzuteilen, wenn Sie nicht im Gemeindeanzeiger veröffentlicht werden wollen, Tel. Nr. 08122/9701-0).


Verbesserung des Bürgerservices im Rathaus Oberding
Am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Dieser bietet zusätzliche elektronische Funktionen, die einen höheren Prüfungs- und Arbeitsaufwand bei der Antragsbearbeitung erforderlich machen. Damit verbunden ist auch eine Verlängerung der Bearbeitungszeiten. Dies führte in letzter Zeit, gerade an Donnerstagen, leider auch zu längeren Wartezeiten.

Daher bietet das Melde- und Passamt ab sofort, zusätzlich zu unseren üblichen Öffnungszeiten, am Dienstnachmittag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Termine nach Vereinbarung an.
Terminvereinbarungen sind unter der Telefonnummer 08122/9701-11 bzw. 08122/9701-12 möglich. 

Klimaschutz - SPARTIPP DES TAGES:
LUFT: FEUCHTIGKEIT PRÜFEN!
Ein Hygrometer zeigt den Wasserdampfgehalt der Luft in der Wohnung an: zwischen 50 und 55 Prozent Luftfeuchtigkeit sind im Winter ideal, 60 bis 65 Prozent im Herbst und Frühjahr. Hygrometer gibt es ab 8 Euro, elektronische Geräte sind ab etwa 15 Euro im Handel zu haben.


Mikrozensus 2012 im Januar gestartet
Interviewer bitten um Auskunft
Auch im Jahr 2012 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung werden dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrem Pendlerverhalten befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. 
Im Jahr 2012 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt. Der Mikrozensus 2012 enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten der Erwerbstätigen sowie der Schüler und Studierenden. Neben dem hauptsächlich benutzten Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte werden auch die Entfernung und der Zeitaufwand für den Weg dorthin erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund 60 000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1 000 Haushalte zu befragen.
Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für vier aufeinander folgende Jahre.
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.
Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2012 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.


Behinderung durch parkende Autos beim Schneeräumen
Um im  Winter ein reibungsloses Schneeräumen durchführen zu können, möchten wir darauf hinweisen, dass an den Straßen geparkte Autos anderweitig abgestellt werden müssen. Die gemeindlichen Arbeiter und der Schneeräumdienst sind wegen der hohen Beschädigungsgefahr dieser Fahrzeuge nicht gewillt, diese Straßen zu räumen. Denken  Sie bitte auch daran, dass es in Ihrer Straße Menschen gibt, die auf eine Straßenräumung angewiesen sind.

Gemeinde Oberding : Lackner, 1. Bürgermeister    
Gemeinde Eitting : Wiester,
1. Bürgermeister


Informationen zur Müllentsorgung

Speiseöle und –fette im „Öli“ werden an allen Recyclinghöfen angenommen
Der Landkreis Erding weist darauf hin, dass ab sofort Speiseöle und –fette an allen Recyclinghöfen im Landkreis Erding angenommen werden. Für die Abgabe sind aber ausschließlich genormte Mehrweg-Sammelbehälter („Öli“) zu verwenden, die der Landkreis bereits seit einigen Jahren anbietet.
Der „Öli“-Sammelbehälter - ein 3 l-Eimer mit Deckel ist an allen Gemeindeverwaltungen des Landkreises und am Landratsamt Erding gegen einen einmaligen Pfandbetrag von 1,00 Euro erhältlich.
Aus dem gesammelten Altspeiseöl und –fett kann Energie und Treibstoff in Form von Wärme- und elektrischer Energie gewonnen sowie Biodiesel hergestellt werden. Daher ist die Sammlung nützlich und umweltfreundlich. Die Entsorgung im Abwasser dagegen ist kein sinnvoller Weg, denn Ablagerungen und Verstopfungen sorgen für hohe Wartungs- und Reinigungskosten und dabei geht auch noch das energiereiche Material verloren.
Das darf in den „Öli“: Frittier-, Bratfette und –öle, Öle von eingelegten Speisen, Butter, Margarine und Schmalz sowie verdorbene und abgelaufene Speiseöle und –fette.
Das soll nicht hinein: Mayonnaisen, Saucen und Dressings oder gar  Mineral-, Motor-, Schmieröle, Chemikalien.
Bei Abgabe eines vollen „Ölis“ gibt es einen leeren und gereinigten „Öli“ zurück.
Weitere Fragen beantwortet die Abfallberatung des Landratsamtes Erding, Telefon 08122/58-1317 oder -1151.

Neue Verantwortlichkeit bei der Entsorgung der Gelben Säcke
Mit Beginn des Jahres 2012 beauftragen die Dualen Systeme für die Abholung der Gelben Säcke einen neuen Leistungspartner.
Die Entsorgung der Leichtverpackungen im Gelben Sack führt ab Januar 2012 nicht mehr wie bisher die Fa. Heinz GmbH sondern die Fa. Wurzer Umwelt GmbH aus der Gemeinde Eitting durch. Die Fa. Wurzer ist künftig für die gesamte Logistik bei den Gelben Säcken und Dosen zuständig.
Mit dem Wechsel des Leistungspartners gelten aber weiterhin die gleichen Anforderungen für die Befüllung des Gelben Sackes.
Ab sofort werden die Gelben Säcke mit Aufdruck der Fa. Wurzer Umwelt GmbH ausgegeben. Die Säcke werden auch weiterhin in Rollen zu 13 Stück an den üblichen Stellen ausgegeben.
Der Landkreis Erding weist darauf hin, dass sich mit dem neuen Leistungspartner in manchen Bereichen Änderungen bei der Tourenführung ergeben, die sich entsprechend auf die Abholtermine für das Jahr 2012 auswirken können.
Für sämtliche Fragen zur Abholung, Termin- und Tourenplanung hat die Fa. Wurzer Umwelt GmbH ein Servicetelefon eingerichtet: 0800/5505025.

Blaues Behälterglas nur in den Grünglascontainer
Aus Marketinggründen gibt es neben den traditionellen Glasfarbtönen grün, braun und weiß mittlerweile  immer häufiger die Farbe blau. Häufig wird die Frage gestellt, zu welcher Glasfarbe in die Altglascontainer die blauen Flaschen und Kosmetikgläser zu geben sind.
Nach Angabe der Süddeutschen Altglas-Rohstoff GmbH gehören die blauen Gläser zum Grünglas. Grünglas ist die Glasfraktion, bei der ein kleiner Anteil Fremdfarben geduldet werden kann. Keinesfalls dürfen diese aber zum Weiß- oder Braunglas.

zuletzt aktualisiert:

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