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Rathaus der
VG Oberding-Eitting

Tassilostr. 17
85445 Oberding (Deutschland)

Amtsblatt Eitting

aktueller Eittinger
Gemeinde Anzeiger
Die folgende Online-Version enthält die für die Gemeinde Eitting relevanten Teile des Gemeinde-Anzeigers.
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Home: Startseite Gemeinde Eitting ...   
 

Zahnärztlicher Notdienst

Der aktuelle Notdienst der Zahnärzte kann im Internet unter www.kzvb.de eingesehen werden. 

31.07/01.08.2010 Taufkirchen, ZA. Götz Christa, Tel. 08084/2233

NEU: bei leichteren Erkrankungen bitte die Nummer des Bereitschaftsdienstes: Tel. 01805/191212 anrufen.

Apothekennotdienst vom 30.07. - 05.08.2010

Wochentag

Apotheke Straße  Ort Telefon
Freitag

Johannes-Apotheke

Fr.-Fischer-Str. 7

Erding

08122/
13606

Samstag Apotheke im West Erding Park Johann-Auer-Str. 14 Erding

08122/
227360

Sonntag Sempt-Apotheke Gestütring 19 Erding

08122/
85799

Montag

Apotheke am Schönen Turm

Landshuter Str. 9 Erding   

08122/
84477

Dienstag

Campus-Apotheke

Bajuwarenstr. 7 Erding 08122/
2291543
Mittwoch Park-Apotheke Liegnitzer Str. 18 Erding 08122/
902306
Donnerstag Stadt-Apotheke Lange Zeile 4 Erding 08122/
14754

Wir gratulieren zum Geburtstag

in Eitting:
Söhl, Angela     75 Jahre

Seniorenausflug

Der diesjährige, gemeinsame Seniorenausflug findet am Mittwoch, den 22. Sept. 2010 statt. Unser Ziel ist heuer „Kelheim, Weltenburg und Umgebung“.
Rückkehr wird um ca. 20.15 Uhr sein.
Anmeldungen ab 1. Sept. 2010 bei Frau Brückl und Frau Hagl (VG Oberding) – Details bitte aus dem Gemeindeanzeiger entnehmen.

Zum Seniorenausflug der Gemeinde darf ich alle Senioren und Seniorinnen recht herzlich einladen und freue mich über jede Anmeldung und Teilnahme.
Das Programm wurde so gestaltet, dass auch Personen mit Gehbehinderung mitfahren können.
Der Ausflug findet bei jedem Wetter statt.
Wiester
Erster Bürgermeister

Gemeindekanzlei Eitting

Wegen der Urlaubszeit ist die Gemeindekanzlei Eitting im Monat August geschlossen.
Während dieser Zeit nehmen Sie bitte die Amtsstunden in der Verwaltungsgemeinschaft Oberding, Tassilostr. 17, 85445 Oberding, Tel. 08122/9701-0 wahr.
Montag-Freitag von   08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von   13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Herr Bürgermeister Wiester hält die Bürgersprechstunde nach Vereinbarung ab. Bitte vereinbaren Sie mit der Sekretärin Frau Hagl vorher einen Termin Tel. 08122/9701-32.
Wiester,
stellv. Gemeinschaftsvorsitzender,
1. Bürgermeister 


 

5. Änderung des Flächennutzungsplanes

Aufhebung des Beschlusses vom 19.02.2008 bezüglich der Verlegung der Sondergebietsflächen (autobahnbezogenes Gewerbe) in Gaden.
In der Sitzung am 19.02.2008 wurde zur 5. Flächennutzungsplanänderung Eitting folgendes beschlossen:
a) Die Fl.Nrn. 3606, 3608, 3609, 3611, 3612 und 3613 T Gemarkung Eitting sind in den Flächennutzungsplan als Sondergebiet „Flughafen- und autobahnbezogenes Gewerbe (Logistik)“ aufzunehmen.
b) Die Fl.Nrn. 2433, 2433/1, 2434, 2434/1, 2435, 2435/1, 2435/2, 2436, 2437, 2438 und 2439/1 Gemarkung Eitting, die in der 4. Flächennutzungsplanänderung genehmigt wurden, zurückzunehmen.

Da jedoch die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern zu keinem positiven Ergebnis gekommen sind, hat der Gemeinderat Eitting in der Sitzung am 23.02.2010 beschlossen, den Gemeinderatsbeschluss vom 19.02.2008 aufzuheben.
Dies bedeutet im einzelnen, dass die Grundstücke Fl.Nrn. 2433, 2433/1, 2434, 2434/1, 2435, 2435/1, 2435/2, 2436, 2437, 2438 und 2439/1 Gemarkung Eitting, die in der 4. Flächennutzungsplanänderung genehmigt wurden, weiterhin bestehen bleiben (im Lageplan als“ Fläche 1“ gekennzeichnet.)

Die Grundstücke Fl.Nrn. 3606, 3608, 3609, 3611, 3612 und 3613 T Gemarkung Eitting, für die beschlossen wurde, diese in die 5. Flächennutzungsplanänderung als Sondergebiet „Flughafen- und autobahnbezogenes Gewerbe (Logistik)“ aufzunehmen, werden aus der 5. Flächennutzungsplanänderung wieder herausgenommen (im Lageplan als „Fläche 2“ gekennzeichnet).
Oberding, 22.07.2010
Wiester, 1. Bürgermeister

An alle Vereine

Für die letzte Ausgabe des Gemeindeanzeigers vor der Sommerpause am 13.08.2010 müssen die Vereinsmitteilungen spätestens am 05.08.2010 um 18.00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberding per
e-mail: gemeindeanzeiger@vg-oberding.de
eingegangen sein.
Für die erste Ausgabe des Gemeindeanzeigers nach der Sommerpause am 03.09.2010 müssen die Vereinsmitteilungen spätestens am 26.08.2010 um 18.00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberding per e-mai: gemeindeanzeiger@vg-oberding.de
eingegangen sein.

Es sind keine Nachmeldungen per Telefax mehr möglich.
Wir bitten um Beachtung und um Verständnis !!!
 


Abholung der Gelben Säcke

Eitting, Reisen, Eittingermoos, Gaden:

Termine für die Abholung der Gelben Säcke 2010

 15.01  12.02 12.03   10.04  07.05  05.06  
 02.07  30.07  27.08  24.09  22.10 19.11   17.12

Leere gelbe Säcke können bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberding während der Öffnungszeiten von Montag – Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag von 13.30 – 18.00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag in der Gemeindekanzlei Eitting von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr abgeholt werden.

Problemmüllsammlung 2010

 Ort  Uhrzeit  Jan.  März  Mai  Juli Sept.  Nov. 
 Eitting (Recyclinghof)   10.30 – 11.30 Uhr      26    30    26
 Reisen (Parkplatz Kirche)   15.30 – 16.15 Uhr   26     18    21   
 Eittingermoos (FFW-Haus)  11.45 – 12.30 Uhr    28           23  
 Gaden (Parkpl. Gasth. Alter Wirt)  11.45 – 12.30 Uhr         20      

Straßenkehrung
Die 4-wöchige Straßenkehrung und die Quartalskehrung findet in der 30 KW statt. Die Kehrung beginnt ab Montag, 26.07.2010.
Wir bitten die Anlieger die Gehsteige abzukehren!!!

Jahrestermine Papiertonnenentleerung

Die Papiertonne wird 4-wöchentlich geleert und ist ebenso wie die Rest- und Biomülltonne am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr an der Abfuhrstrecke bereitzustellen.

Die Leerungstermine für 2010 sind:
Mittwoch, 07.07.2010
Mittwoch, 04.08.2010
Mittwoch, 01.09.2010
Mittwoch, 29.09.2010
Mittwoch, 27.10.2010
Mittwoch, 24.11.2010
Mittwoch, 22.12.2010

Weitere Informationen zur Papiertonne:
Die Papiertonne ist für die haushaltsnahe Erfassung von Papier, Pappe und Kartonagen. Beschichtetes und verschmutztes Papier sowie sonstige Abfälle gehören nicht in diese Tonne, andernfalls können die Behälter nicht entleert werden.

Die Papiertonne wird 4-wöchentlich geleert und ist ebenso wie die Rest- und Biomülltonne am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr an der Abfuhrstrecke bereitzustellen. Wenn die Papiertonne nicht geleert werden konnte, weil
sie nicht pünktlich bereit gestellt wurde, besteht auch weiterhin die Möglichkeit Papier, Pappe und Kartonagen über die Sammelcontainer an den Containerplätzen und Recyclinghöfen zu entsorgen.
Das gilt auch für den Fall, dass das Tonnenvolumen bis zur nächsten Leerung nicht ausreicht.

Weiter reichende Informationen unter: www.landkreis-erding.de/abfallwirtschaft

Verwaltungsgemeinschaft Oberding

Rathaus VG Oberding 


Die Gemeinde Oberding
sucht für den Kindergarten in Notzing
zum 01. September 2010 eine(n)
Erzieherin / Erzieher
als Gruppenleitung
Sie sind kontaktfreudig, liebevoll und strapazierfähig, halten sich gerne
  in der Natur auf und lassen sich davon inspirieren.

Wir bieten einen zweigruppigen Kindergarten mit verlängerten Vormittagsgruppen und Mittagessen
 eine Schnuppergruppe mit Kindern zwischen 2 – 3 Jahren
einen Garten, der als Naturerlebnisgelände gestaltet ist
 eine Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Stunden in einem engagierten Team mit gutem Arbeitsklima und
 vergüten nach TVöD mit den üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes.
Fühlen Sie sich angesprochen ?
Dann bewerben Sie sich bitte bei der
Gemeinde Oberding, Tassilostraße 17, 85445 Oberding, Frau Rott
Gerne können Sie sich auch telefonisch bei unserer Kindergartenleiterin, Frau Stolle, informieren: Tel. 08122/892888. 

Mit der Maus ins Rathaus!!!
Unser besonderer Online-Service für unsere Bürger
Wir freuen uns, Ihnen unser Einwohnermeldeamt-Portal (EWO-Portal), vorstellen zu dürfen.
Mit diesem EWO-Portal können Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, online und bequem von zuhause aus Dienstleistungen der Gemeinde in Anspruch nehmen, ohne persönlich im Rathaus vorsprechen zu müssen.

Folgende Dienstleistungen und Anträge stehen zur Verfügung:
- Ausstellung eines Führungszeugnisses
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Ersatzlohnsteuerkarte
- Erstausstellung einer Lohnsteuerkarte
- Meldebestätigungen
- Lebensbescheinigung
- Aufenthaltsbescheinigung
- Beantragung auf Errichtung einer Übermittlungssperre
- Wahlschein

Einfach und ohne vorherige Registrierung können Sie diesen Onlinedienst 24 Stunden täglich nutzen. Sie sparen sich den Weg ins Rathaus und sind an keine Öffnungszeiten gebunden. Die Anträge werden täglich abgerufen und bearbeitet.
Dieser Bürgerservice ist selbstverständlich kostenlos.
Besuchen Sie uns auf unsere Webseite unter www.vg-oberding.de, unter der Rubrik Verwaltung, und überzeugen Sie sich selbst.

Gemeinde Oberding    Gemeinde Eitting
Lackner                      Wiester

 Veröffentlichung von Geburtstags- und Ehejubilaren
Aus Gründen des Datenschutzes können Geburtstags- und Ehejubilare im Amtsblatt nur veröffentlicht werden, wenn die Beteiligten damit einverstanden sind.
Wir bitten die Jubilare uns 3 bis 4 Wochen vorher mitzuteilen, wenn Sie nicht im Gemeindeanzeiger veröffentlicht werden wollen, Tel. Nr. 08122/9701-0).

Mitteilung aus dem Standesamt
Geboren sind:
Morgenstern Noemi Ciara, Eitting
Lerch Tim Elias, Eitting
Aigner Elias Sahin, Eittingermoos
Schewell Moritz, Gaden
Hartfiel Alina, Oberding
Sepp Sophia Annalena, Oberding

Die Ehe haben geschlossen:
Moll Oliver u. Boldhaus Marjana, Oberding
Matejicek Stefan u. Pirkl Martina, Aufkirchen

Verstorben sind:
Appel Franz, Eitting, 80 Jahre
Vincenti Olga, Eitting, 78 Jahre
Ostler Erika, Reisen, 65 Jahre
Florian Siegfried, Oberding, 61 Jahre
Scholler Katharina, Aufkirchen, 83 Jahre
Bates Olga, Aufkirchen, 60 Jahre


Neuer Personalausweis ab 1. November 2010;
Informations- und Serviceportal im Internet
Der neue Personalausweis kommt am 1. November 2010,
er hat das praktische Format einer Scheckkarte und er
bietet Ihnen darüber hinaus neue Funktionen und viele
Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.
Neu im Personalausweis wird ein Computer-Chip im
Inneren der Karte sein, der es ermöglicht, dass Sie den
neuen Ausweis noch vielseitiger nutzen können als bisher
-mit der Online-Ausweisfunktion und
-mit der Unterschriftsfunktion.
Die Nutzung dieser neuen elektronischen Funktionen ist
jedoch vollkommen freiwillig. Wenn Sie wollen, können sie
einfach ausgeschaltet werden. Auf Wunsch des Antragstellers
können auf dem Chip des Ausweises auch die Fingerabdrücke
gespeichert werden.

Die Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises ab dem 1. November 2010 beträgt nach dem Verordnungsentwurf 28,80 Euro bei einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Antrag-steller unter 24 Jahren liegt die Gebühr bei 19,80 Euro.
Kostenfrei soll die Ausstellung des ersten Personalausweises fürJugendliche von 16 bis 18 Jahren sein.

Weitere Informationen und Ausführungen können Sie im Internetunter www.personalausweisportal.de nachlesen. Diese Internetseite
gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Passamt unter der
Tel.Nr. 08122/9701-17 während der Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.

Antrag auf Gefässwahl

Bei einer Anmeldung, Abmeldung, Umzug, Geburt oder Todesfall muß der Grundstückseigentümer einen schriftlichen Antrag für die Veranlagung/Änderung der Hausmülltonnen beim Landratsamt Erding, Sachgebiet 13 stellen.
Die Auslieferung, Abholung oder der Umtausch von Mülltonnen erfolgt nur zum Monatsende. Der Antrag hierzu muss bis zum 20. des Vormonats bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberding eingehen.
Die gelben Antragsformulare sowie Informationsmaterial  können entweder bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberding, Tassilostr. 17, oder beim Landratsamt Erding, SG 13  abgeholt werden. Der Antrag muß vom Grundstückseigentümer unterschrieben werden, und bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberding wieder abgegeben werden, weil die Personenzahl bestätigt werden  muß. Die Antragsformulare werden dann von der VG Oberding an das Landratsamt Erding, SG 13 weitergeleitet. Für eventuelle Fragen steht Ihnen das Landratsamt Erding unter Tel. 08122/58-1222 zur Verfügung. 

Neuer Personalausweis ab 1. November 2010;
Informations- und Serviceportal im Internet
Der neue Personalausweis kommt am 1. November 2010,
er hat das praktische Format einer Scheckkarte und er
bietet Ihnen darüber hinaus neue Funktionen und viele
Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.
Neu im Personalausweis wird ein Computer-Chip im
Inneren der Karte sein, der es ermöglicht, dass Sie den
neuen Ausweis noch vielseitiger nutzen können als bisher
- mit der Online-Ausweisfunktion und
- mit der Unterschriftsfunktion.
Die Nutzung dieser neuen elektronischen Funktionen ist
jedoch vollkommen freiwillig. Wenn Sie wollen, können sie
einfach ausgeschaltet werden. Auf Wunsch des Antragstellers
können auf dem Chip des Ausweises auch die Fingerabdrücke
gespeichert werden.
Die Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises
ab dem 1. November 2010 beträgt nach dem Verordnungsentwurf
28,80 Euro bei einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Antrag-
steller unter 24 Jahren liegt die Gebühr bei 19,80 Euro.
Kostenfrei soll die Ausstellung des ersten Personalausweises für
Jugendliche von 16 bis 18 Jahren sein.

Weitere Informationen und Ausführungen können Sie im Internet
unter www.personalausweisportal.de nachlesen. Diese Internetseite gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Passamt unter der
Tel.Nr. 08122/9701-17 während der Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.

Zurückschneiden überhängender Grundstücksbepflanzungen an Straßen und Wegen

Durch herauswachsende bzw. überhängende Äste und Zweige von Grundstücksbepflanzungen ist vielfach die ungehinderte Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Fußgänger, Radfahrer und motorisierte Verkehrsteilnehmer nicht mehr gewährleistet.

Ebenso sind Verkehrszeichen, Straßenlampen, sowie Straßennamens- und Hinweisschilder durch überwuchernde Grundstücksbepflanzungen verdeckt oder so eingewachsen, dass weder eine ausreichende Beleuchtung von Straßen und Gehwegen noch eine ungehinderte Sicht auf Verkehrszeichen und Schilder gegeben ist. 

Aus Gründen der Verkehrssicherheit bittet daher die VerwaltungsgemeinschaftOberding die Haus- und Grundstücksbesitzer umgehend ihre in die Gehwege und Fahrbahnen hineinwachsenden Sträucher, Hecken, Äste und Zweige bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. 

 

Dabei wird auf folgendes hingewiesen:

Die Durchgangs- bzw. Durchfahrtshöhe muß im Geh- und Radweg-bereich 2.25 m und im Fahrbahnbereich 4.25 m betragen.

Die seitliche Begrenzung ist identisch mit der Straßenbegrenzungslinie bzw. mit der Grundstücksgrenze. In diesem Zusammenhang wird noch darauf hingewiesen, dass für evtl. Schäden Dritter der Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden kann.

 

Oberding, den 09.07.2010

 

Gemeinde Oberding                        Gemeinde Eitting

 Lackner                                              Wiester

1. Bürgermeister                                1. Bürgermeister

 

 Fundtiere

Was tun? Wohin wende ich mich?
Fundtiere aus unserem Gemeindegebiet Oberding/Eitting sind beim:
Tierschutzverein Landkreis Erding e.V.
Maiselsbergerstr. 10 ½
84416 Moosen/Vils
Telefon: 08084 – 8439
www.tierschutz-erding.deanzumelden bzw. abzugeben.
Der Tierschutzverein Landkreis Erding e.V. gibt Auskunft und vermittelt Informationen.
Lackner
Gemeinschaftsvorsitzender

An alle Hundehalter:
Bei Überprüfungen wird immer wieder festgestellt, dass trotz bestehender Meldepflicht (§ 11 Hundesteuergesetz) für Hunde im Bereich der Gemeinden Oberding und Eitting einige Hundehalter dieser Pflicht nicht nachkommen. Nachstehend möchten wir deshalb ganz besonders auf folgende Pflichten aus der Hundesteuersatzung beider Gemeinden hinweisen.

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt der gemeindlichen Jahresaufwandssteuer nach Maßgabe der Gemeindesatzung.
Hundesteuersatzung: 1. Hund 30,00 €, 2. Hund 60,00 €,
3. Hund 70,00 €.
Bisher nicht gemeldete Hunde sind unverzüglich in der Verwaltungsgemeinschaft Oberding, Zimmer Nr. 4 anzumelden.

Freilaufende Hunde:
Es müsste doch möglich sein, durch gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme ein problemloses Miteinander von Spaziergängern mit und ohne Hund, Radfahrern usw. auf unseren schönen Geh- und Radwegen zu erreichen.
Bitte lassen Sie Ihre Hunde nicht freilaufen,
- wo sich viele Leute aufhalten.
- wenn Sie Joggern, Radfahrern, Spaziergängern und kleinen Kindern begegnen. Kleinkinder geraten leicht in Panik, wenn Sie von einem Hund beschnuppert, gestoßen, oder gar umgeworfen werden.
- wenn Sie auf Ihrem Spaziergang anderen Hunden begegnen.
- wenn der Hund im Wald Wildtiere stört oder ihnen nachstellt.
- auf landwirtschaftlich genutzten Wiesen
- auch wenn Sie genau wissen, dass er oder sie „nichts tut“.
Aber genau das können die Leute nicht wissen.
Achten Sie darauf, dass Ihr Hund in Hör- und Rufweite ist und einen Ruf oder Pfiff sofort folgen kann. Von ihrem Hund darf keine Gefahr für die Gesundheit von Menschen und Tieren ausgehen.
Unabhängig davon ist die Hundehaltungsverordnung vom 16.12.2008 der Gemeinde Oberding zu beachten. § 1 dieser Satzung schreibt eine Anleinpflicht für große Hunde (Schulterhöhe min. 50 cm) vor. Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden.

zuletzt aktualisiert:

RBM | cmsTeam

erstellt von:

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eMail:

info@vg-oberding.de

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