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Rathaus der
VG Oberding-Eitting

Tassilostr. 17
85445 Oberding (Deutschland)

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der Eittinger Teil aus dem aktuellen
Gemeinde-Anzeiger
Der Gemeinde-Anzeiger der Verwaltungsgemeinschaft Oberding - Eitting erscheint als Druckversion regelmäßig am Freitag jeder Woche und wird den Abonnenten aus der Gemeinde per Austräger oder postalisch zugestellt.

wichtige Informationen  Abonnieren Sie doch einfach die preislich sehr günstige Druckausgabe des Gemeinde-Anzeigers und haben Sie damit wöchentlich die wichtigsten Gemeinde-Informationen immer bequem und pünktlich zur Hand!
  Weitere telefonische Auskünfte erteilt Ihnen bei Bedarf Herr Maier von der VG unter der Telefonnummer 08122/9701-22.
Sie sollten das
 

 Bestellformular:   « Gemeinde-Anzeiger 

  downloaden, ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben an die angegebene Adresse der Vg Oberding schicken. Daraufhin wird Ihnen der Gemeinde-Anzeigers künftig zugestellt.

Die folgende Online-Version enthält die für die Gemeinde Eitting relevanten Teile des Gemeinde-Anzeigers plus

zusätzliche tagesaktuelle Informationen aus der Gemeinde:
« Terminkalender Eitting ...
« Amtliche Bekanntmachungen ...
« lokalNews (aus der Gemeinde) ...
« regioNews (aus dem Landkreis und der Region) ...
« Aktueller Abfallkalender (PDF) ...
« Kalender: Apotheker-Notdienst (PDF) ...

« Archiv: ältere Gemeinde-Anzeiger (Printversion als PDF) ...

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WICHTIGE KONTAKTE UND TELEFONNUMMERN

Verwaltungsgemeinschaft Oberding – Rathaus Oberding

Anschrift:

Tassilostr. 17, D-85445 Oberding

Telefon:

08122/9701-0

Telefax:

Sekretariat:

08122/9701-40

Allgemeine Verwaltung:

08122/9701-13

Bauamt:

08122/9701-55

Internet: www.vg-oberding.de | www.oberding.de | www.eitting.de 

eMail: info@vg-oberding.de-für allgemeine Angelegenheiten

gemeindeanzeiger@vg-oberding.de-für Gemeinde-Anzeiger

Geschäftszeiten:

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Donnerstag: 13.30 Uhr – 18.00 Uhr

Gemeinde Oberding - 1. Bgm. Helmut Lackner

eMail:

buergermeister@oberding.de

Termine:

nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 9701-30)

Gemeinde Eitting - 1. Bgm. Mathias Kammerbauer

eMail:

buergermeister@eitting.de

Dienststunden:

Donnerstag, 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
in Eitting

ansonsten nach telefonischer Vereinbarung Tel.: 970135

Kanzlei Eitting:

Hofmarkstr. 4, 85462 Eitting,
Tel.: 08122/42903

jeden Donnerstag
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Notrufe:

Polizei:

110

Feuerwehr:

112

Rettungsdienst:

19222

Krankenhaus Erding

590

Giftnotruf München

089/19240

Polizei Erding

9680

Landratsamt Erding

580

Vermessungsamt Erding

9600

Straßenmeisterei Erding

97180

Notariat Olk

892043

Notariat Böck & Koch

97660

Beratung & Hilfe:

Drogenberatung München

089/282822

Kinderkrankenhaus Landshut

0871/8520

Haunersche Kinderklinik München

089/51602811

Schulen & Kindertagesstätten:

Grund- und Hauptschule Oberding

892521

Grundschule Eitting

962606

Montessori Schule, Aufkirchen

5052

KiGa Oberding

86587

KiGa Schwaig

7670

KiGa Aufkirchen

54275

KiGa Eitting

6480

KiGa Notzing: eMail: kiga-notzing@oberding.org

892888

Hort an der Schule

955114

Mittagsbetreuung

2276353

Nachbarschaftshilfe Oberding: Einsatzleitung 0162/254008

Ver- und Entsorgung:

Abwasserzweckverband Erdinger Moos
(eMail: info@azv-em.de)

4700

Wasserzweckverband Moosrain (eMail: wzv@moosrain.de)

98280

Erdgas Südbayern

97790

E-Werk Schweiger

10153

Sempt EW

98270

Überlandwerke Erding

407150

Kirchen:

Katholisch

Pfarramt Aufkirchen

14160

Pfarramt Eitting

42906

Evangelisch

Altenerding

54368

Recyclinghof Oberding
Telefon: 0151/18673301

Öffnungszeiten:
Fr. 13.00 – 17.00 Uhr
Sa. 09.00 – 12.00 Uhr

Reyclinghof Eitting

Öffnungszeiten:
Mi. 16.00 –18.00 Uhr
Sa. 09.00 –12.00 Uhr

NOT- UND BEREITSCHAFTSDIENSTE

Zahnärztlicher Notdienst:Sa./So. 14.10. und 15.10.2006:

Dorfen:

ZA Glasmacher, Joachim

08081/93270

Markt Schwaben:

Dr. Hieber-Denk, Jutta

08121/5054

Ärztlicher Notfalldienst: Tel. 08122/19222

Von Freitag, 18.00 Uhr bis Montag, 08.00 Uhr

Bei leichteren Erkrankungen bitte die Nummer des
Bereitschaftsdienstes: Tel. 01805/191212 anrufen

Apotheken

Bereitschaftsdienst:

Freitag:

Apotheke am Schönen Turm, Landshuter Str. 9, Erding, 08122/84477

Samstag:

Stadt-Apotheke, Lange Zeile 4, Erding, 08122/14754

Sonntag:

Rivera-Apotheke, Rivera-Str. 7, Erding, 08122/14129

Montag:

Marien-Apotheke, Haager Str. 4, Erding, 08122/1763

Dienstag:

Marien-Apotheke, Ismaninger Str. 14, Moosinning, 08123/93090

Mittwoch:

Einberger´sche Apotheke, Rupprechtstr. 6, Erding, 08122/2906

Donnerstag:

Rathaus-Apotheke, Kleiner Platz 4, Erding, 08122/48614

GEMEINDE EITTING

Wir gratulieren zum Geburtstag:
in Eitting:    Pointner, Peter93 Jahre
                     Pointner, Klara85 Jahre
in Reisen:   Straßer, Anna81 Jahre

Bauanträge
Das gemeindliche Einvernehmen zu nachfolgenden Bauanträgen wurde durch den Gemeinderat Eitting erteilt.

a) Fischbach Gerhard, Reisen
-Teilabbruch des bestehenden Gebäudes auf der Fl.Nr.2895/2 Gemarkung Eitting in Reisen, Hauptstraße 5 (Genehmigungsfreistellungsverfahren).
b)Fischbach Gerhard, Reisen
-Neubau eines 6-Familienwohnhauses auf der Fl.Nr. 2895/2 Gemarkung Eitting inReisen, Hauptstraße 5.
c) Sellmeier Sebastian, Eitting
- Antrag auf Verlängerung der Teilbaugenehmigung BV Nr. B 2001-1051 D (landwirtschaftliche Maschinenhalle)
d) Zollner Konrad und Gisela, Eitting.
- Tektur zum Eingabeplan BV-Nr. 2005/564 – Erweiterung einer Biogasanlage auf Fl.Nr. 2789/2 Gemarkung Eitting in Eitting.

Wassergesetze: Antrag auf Verlängerung der Abbbau- und Rekultivierungsfrist
Der Gemeinderat hat folgenden Anträgen auf Fristverlängerungen zugestimmt:

a) Antrag der Fa. Gutbrod Kieswerk GmbH & Co.KG auf wasserrechtliche Genehmigung zur Verlängerung der Abbau- und Rekultivierungsfrist sowie der Ableitung von Grundwasser in den Vorflutgraben (Fl.Nrn. 1961, 1962, 1962/2, 1963, 1964, 1965 und 1966/2 Gemarkung Eitting)
b) Antrag der Fa. Gutbrod Kieswerk GmbH & Co. KG auf wasserrechtliche Genehmigung zur Verlängerung der Abbau- und Rekultivierungsfrist (Fl.Nrn. 1967, 1968 T, 1988 T Gemarkung Eitting)
c) Antrag der Fa. Gutbrod Kieswerk GmbH & Co.KG auf wasserrechtliche Genehmigung zur Verlängerung der Abbau- und Rekultivierungsfrist (Fl.Nrn. 2101, 2102, 2103, 2104 Gemarkung Eitting)

Bebauungspläne von Nachbargemeinden
a) Bebauungsplan Nr. 64 der Gemeinde Oberding für das Gebiet „Oberding, Am Mühlbach“

Mit Schreiben vom 01.09.2006 legt die Gemeinde Oberding den Bebauungsplan Nr. 64 „Oberding, Am Mühlbach“ zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vor.

b)
Bebauungsplan Nr. 65 der Gemeinde Oberding für das Gebiet „Aufkirchen, Zehentstraße“

Mit Schreiben vom 01.09.2006 legt die Gemeinde Oberding den Bebauungsplan Nr. 65 für das Gebiet „Aufkirchen, Zehentstraße“ zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vor.
c) Bebauungsplan Nr. 68 der Gemeinde Oberding für das Gebiet „Aufkirchen, östlich Pfarrer-Mittermair-Straße“

Mit Schreiben vom 01.09.2006 legt die Gemeinde Oberding den Bebauungsplan Nr. 68 für das Gebiet „Aufkirchen, östlich Pfarrer-Mittermair-Straße“ zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vor.

Die Interessen der Gemeinde Eitting werden durch die vorgenannte Bauleitplanung nicht berührt. Es sind deshalb keine Hinweise, Anregungen oder Einwände vorzubringen.

Neue Entwässerungsgebietsgrenzen des Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos – Aufnahme von Flächen
Der Abwasserzweckverband Erdinger Moos legt die überarbeiteten Pläne mit den Entwässerungsgebietsgrenzen vor.
Der AZV hat alle Änderungen eingearbeitet und bekannte Wünsche der Gemeinde aus den Flächennutzungs- und Bebauungsplänen berücksichtigt, soweit der Realisierung nicht technische Probleme oder Finanzierungsfragen entgegenstanden.
Dieser vorliegende Entwurf soll Grundlage für die Beschlussfassung über die Entwässerungsgebietsgrenzen in der Verbandsversammlung am 15.11.2006 sein.
Der Gemeinderat hat von diesen Plänen Kenntnis erhalten und beantragte beim AZV die Aufnahme der dargestellten Flächen in die Entwässerungsgebietsgrenzen.

Kinderspielplatz in Reisen, Ahornweg
Die Fa. Maier, Traunreut, hat der Gemeinde ein Kostenangebot für die Spielgeräte am Kinderspielplatz in Reisen, Ahornweg, vorgelegt. In Zusammenarbeit mit den Eltern und dem gemeindlichen Bauhof sollen folgende Geräte aufgestellt werden:
- Spielturm „Paella“ 5610'
-
2-fach Schaukel, lichte Höhe 250 cm
-
Federwippgerät „Jolly“
-
Federwippgerät „Luftikus“, 1-sitzig
-
Kamelritt
Der Gemeinderat Eitting hat den Kosten in Höhe von 7.518,96 Euro zugestimmt.

Erlaubnisantrag nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz zur Instandsetzung der Friedhofsmauer der Filialkirche St. Georg in Eitting
Das Planungsbüro Brandl + Eltschig, Freising,legt im Auftrag des Kath. Pfarramtes Eittingden Erlaubnisantrag nach Art. 6 Denkmalschutzgesetzzur Instandsetzung der Friedhofsmauer der Filialkirche St. Georg in Eittingmit der Bitte um Genehmigung und Weiterleitung an das Landratsamt Erding vor.
Nachfolgende Arbeiten werden vorgenommen:
- Instandsetzung der Friedhofsmauer – Baumeisterarbeiten.
Der Gemeinderat erteilt zu der o. g. Maßnahme das gemeindliche Einvernehmen.

Gründung eines VHS-Zweckverbandes
NachdemNeubau und Umbau der VHSan der Lethnerstraße in Erding nahezu abgeschlossen sind, ist es nunmehr zwingend erforderlich auchangesichts des Vermögens der VHS die Rechtsformder VHS von einem e.V.in einem Zweckverband nach dem KommZG umzuwandeln.
Die VHS Erding legt den Entwurf einer Satzung vor und bittetumeinen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss.
Der Satzungsentwurf ist angelehnt an vorhandene Zweckverbandssatzungen von Gemeinden und Landkreisen in Bayern.
Die wesentlichen Vorteile eines Zweckverbandes sind:
1.)Haftung des Vorstandes:
Beim e.V. haftet die Vorstandschaft persönlich.Dies mag bei kleineren Umsätzen zwar richtig sein,ist jedoch bei der VHS Erdingmit eigenem Immobilienvermögen nicht mehr hinnehmbar.

2.)
Kreditengagement:
Jede kommunale Investition wird i.d.R.mit Krediten finanziert. Eine e.V. (auch ein kommunaler)erhält keine Konditionen, die an die Bedingungen von Kommunalkrediten herankommen. Das Bundesaufsichtsamt für das Bankenwesengibt hier den finanzierenden Banken nur einen äußerst engen Rahmen. Aufgrund der Bestimmungen der VOB war es richtig, die Baumaßnahme als e.V. durchzuführen (Möglichkeit wie ein Privater nach zu verhandeln).
Nach abgeschlossener Maßnahme ist es jedoch zur günstigen Bedienung der Verbindlichkeiten erforderlich,die Rechtsform einer kommunalen Körperschaft nach dem KommZG zu wählen.

3.) Miteigentumsanteil:
Nur durch einen Zweckverband wird der Miteigentumsanteil am neuen VHS-Gebäude nachhaltig abgesichert.
Der VHS Erding bittet um Zustimmung zur Gründung des Zweckverbandes und der beigefügten Satzung.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und stimmt der Rechtsformänderung der Volkshochschule Landkreis Erding e.V.in einen Zweckverband zu.Der vorliegenden Satzung des Zweckverbandes wird zugestimmt.

Straßenbeleuchtung in Eitting, Kettererweg
Der „Kettererweg“ soll mit zwei Straßenleuchten ausgebaut werden. Der Auftrag hierfür wurde in der letzten Gemeinderatssitzung an die Überlandwerke Erding zum Preis von 2.200 € vergeben.

VEREINE EITTING

AKTUELLES aus der Gemeinde und der Region

Die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Franken und Oberbayern informiert:

Erhöhte Unfallgefahr im Herbst
Jahr für Jahr kommt es bei den Herbstarbeiten zu schweren Unfällen

Bayreuth (lsv-fob): Gerade im Herbst kommt es im Straßenverkehr immer wieder zu schweren Unfällen mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Fahrzeuggespannen und Erntemaschinen. Der Grund: Hoher Arbeitsdruck, schwierige Lichtverhältnisse und rutschige, teils auch schon reifglatte und verschmutzte Fahrbahnen verlangen von den Führern von landwirtschaftlichen Fahrzeugen eine besonders vorsichtige und an die Witterungsverhältnissen angepasste Fahrweise.

Die Land- und forstswirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) möchte, dass Sie unfallfrei und sicher durch den Herbst kommen und rät:
Rechnen Sie saisonbedingt mit schwierige Witterungs- und Bodenverhältnisse. Die Böden trocknen nur schwer ab; längere Schlechtwetterperioden sind jederzeit möglich. Häufig verschlechtern Frühnebel, die kürzere Sonneneinstrahlung und die frühzeitig hereinbrechende Dämmerung die Sichtverhältnisse. Planen Sie deshalb von vornherein mehr Zeit für die Arbeit auf dem Feld und für die notwendigen Fahrten ein.
Durch Schlepper und Anhänger werden die Feldwege und Straßen verschmutzt. Es besteht erhöhte Rutschgefahr. Verschmutzte Straßen müssen gereinigt werden! Dies fordert die Straßenverkehrsordnung und die Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Wegen der schwierigen Straßenverhältnisse sind jetzt gut funktionierende Bremsen besonders wichtig.
Durch die Jahreszeit bedingt werden Fahrten oft in der Dunkelheit unternommen. Die langsam fahrenden Schlepper stellen hier ein besonderes Risiko dar. Bei schlechten Sichtverhältnissen ist es deshalb wichtig, auf eine gut funktionierende Beleuchtungsanlage zu achten, und die Lichter, Rückstrahler und Warntafeln regelmäßig zu reinigen.

Ein weiteres Problem besonders im Herbst:
Die Aufstiege zu Fahrer- und Wartungsplätzen sind jetzt häufig verschmutzt. Dadurch entsteht erhöhte Rutsch- und Absturzgefahr. Es ist jetzt besonders wichtig, sie regelmäßig zu reinigen und die dafür vorgesehenen Handgriffe zu benutzen.
Die LBG rät: Wer Straßenverschmutzungen verursacht hat, muss diese auch unverzüglich entfernen, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden. Tragen Sie dabei jedoch unbedingtWarnwesten. Gerade in der Dämmerung und bei schlechten Sichtverhältnissen helfen sie, Unfälle zu vermeiden.

Herausgeber und Verantwortlicher:

Für den Inhalt der Print- und Onlineversion des Gemeinde-Anzeigers ist die Verwaltungsgemeinschaft Oberding (Telefon 08122/9791-0) verantwortlich.

zuletzt aktualisiert:

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