Wir gratulieren zum Geburtstag: in Eitting: Pointner, Peter93 Jahre
Pointner, Klara85 Jahre
in Reisen: Straßer, Anna81 Jahre
Bauanträge
Das gemeindliche Einvernehmen zu nachfolgenden Bauanträgen wurde durch den Gemeinderat Eitting erteilt.
a) Fischbach Gerhard, Reisen
-Teilabbruch des bestehenden Gebäudes auf der Fl.Nr.2895/2 Gemarkung Eitting in Reisen, Hauptstraße 5 (Genehmigungsfreistellungsverfahren).
b)Fischbach Gerhard, Reisen
-Neubau eines 6-Familienwohnhauses auf der Fl.Nr. 2895/2 Gemarkung Eitting inReisen, Hauptstraße 5.
c) Sellmeier Sebastian, Eitting
- Antrag auf Verlängerung der Teilbaugenehmigung BV Nr. B 2001-1051 D (landwirtschaftliche Maschinenhalle)
d) Zollner Konrad und Gisela, Eitting.
- Tektur zum Eingabeplan BV-Nr. 2005/564 – Erweiterung einer Biogasanlage auf Fl.Nr. 2789/2 Gemarkung Eitting in Eitting.
Wassergesetze: Antrag auf Verlängerung der Abbbau- und Rekultivierungsfrist
Der Gemeinderat hat folgenden Anträgen auf Fristverlängerungen zugestimmt:
a) Antrag der Fa. Gutbrod Kieswerk GmbH & Co.KG auf wasserrechtliche Genehmigung zur Verlängerung der Abbau- und Rekultivierungsfrist sowie der Ableitung von Grundwasser in den Vorflutgraben (Fl.Nrn. 1961, 1962, 1962/2, 1963, 1964, 1965 und 1966/2 Gemarkung Eitting)
b) Antrag der Fa. Gutbrod Kieswerk GmbH & Co. KG auf wasserrechtliche Genehmigung zur Verlängerung der Abbau- und Rekultivierungsfrist (Fl.Nrn. 1967, 1968 T, 1988 T Gemarkung Eitting)
c) Antrag der Fa. Gutbrod Kieswerk GmbH & Co.KG auf wasserrechtliche Genehmigung zur Verlängerung der Abbau- und Rekultivierungsfrist (Fl.Nrn. 2101, 2102, 2103, 2104 Gemarkung Eitting)
Bebauungspläne von Nachbargemeinden
a) Bebauungsplan Nr. 64 der Gemeinde Oberding für das Gebiet „Oberding, Am Mühlbach“
Mit Schreiben vom 01.09.2006 legt die Gemeinde Oberding den Bebauungsplan Nr. 64 „Oberding, Am Mühlbach“ zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vor.
b) Bebauungsplan Nr. 65 der Gemeinde Oberding für das Gebiet „Aufkirchen, Zehentstraße“
Mit Schreiben vom 01.09.2006 legt die Gemeinde Oberding den Bebauungsplan Nr. 65 für das Gebiet „Aufkirchen, Zehentstraße“ zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vor.
c) Bebauungsplan Nr. 68 der Gemeinde Oberding für das Gebiet „Aufkirchen, östlich Pfarrer-Mittermair-Straße“
Mit Schreiben vom 01.09.2006 legt die Gemeinde Oberding den Bebauungsplan Nr. 68 für das Gebiet „Aufkirchen, östlich Pfarrer-Mittermair-Straße“ zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vor.
Die Interessen der Gemeinde Eitting werden durch die vorgenannte Bauleitplanung nicht berührt. Es sind deshalb keine Hinweise, Anregungen oder Einwände vorzubringen.
Neue Entwässerungsgebietsgrenzen des Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos – Aufnahme von Flächen
Der Abwasserzweckverband Erdinger Moos legt die überarbeiteten Pläne mit den Entwässerungsgebietsgrenzen vor.
Der AZV hat alle Änderungen eingearbeitet und bekannte Wünsche der Gemeinde aus den Flächennutzungs- und Bebauungsplänen berücksichtigt, soweit der Realisierung nicht technische Probleme oder Finanzierungsfragen entgegenstanden.
Dieser vorliegende Entwurf soll Grundlage für die Beschlussfassung über die Entwässerungsgebietsgrenzen in der Verbandsversammlung am 15.11.2006 sein.
Der Gemeinderat hat von diesen Plänen Kenntnis erhalten und beantragte beim AZV die Aufnahme der dargestellten Flächen in die Entwässerungsgebietsgrenzen.
Kinderspielplatz in Reisen, Ahornweg
Die Fa. Maier, Traunreut, hat der Gemeinde ein Kostenangebot für die Spielgeräte am Kinderspielplatz in Reisen, Ahornweg, vorgelegt. In Zusammenarbeit mit den Eltern und dem gemeindlichen Bauhof sollen folgende Geräte aufgestellt werden:
- Spielturm „Paella“ 5610'
- 2-fach Schaukel, lichte Höhe 250 cm
- Federwippgerät „Jolly“
- Federwippgerät „Luftikus“, 1-sitzig
- Kamelritt
Der Gemeinderat Eitting hat den Kosten in Höhe von 7.518,96 Euro zugestimmt.
Erlaubnisantrag nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz zur Instandsetzung der Friedhofsmauer der Filialkirche St. Georg in Eitting
Das Planungsbüro Brandl + Eltschig, Freising,legt im Auftrag des Kath. Pfarramtes Eittingden Erlaubnisantrag nach Art. 6 Denkmalschutzgesetzzur Instandsetzung der Friedhofsmauer der Filialkirche St. Georg in Eittingmit der Bitte um Genehmigung und Weiterleitung an das Landratsamt Erding vor.
Nachfolgende Arbeiten werden vorgenommen:
- Instandsetzung der Friedhofsmauer – Baumeisterarbeiten.
Der Gemeinderat erteilt zu der o. g. Maßnahme das gemeindliche Einvernehmen.
Gründung eines VHS-Zweckverbandes
NachdemNeubau und Umbau der VHSan der Lethnerstraße in Erding nahezu abgeschlossen sind, ist es nunmehr zwingend erforderlich auchangesichts des Vermögens der VHS die Rechtsformder VHS von einem e.V.in einem Zweckverband nach dem KommZG umzuwandeln.
Die VHS Erding legt den Entwurf einer Satzung vor und bittetumeinen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss.
Der Satzungsentwurf ist angelehnt an vorhandene Zweckverbandssatzungen von Gemeinden und Landkreisen in Bayern.
Die wesentlichen Vorteile eines Zweckverbandes sind:
1.)Haftung des Vorstandes:
Beim e.V. haftet die Vorstandschaft persönlich.Dies mag bei kleineren Umsätzen zwar richtig sein,ist jedoch bei der VHS Erdingmit eigenem Immobilienvermögen nicht mehr hinnehmbar.
2.) Kreditengagement:
Jede kommunale Investition wird i.d.R.mit Krediten finanziert. Eine e.V. (auch ein kommunaler)erhält keine Konditionen, die an die Bedingungen von Kommunalkrediten herankommen. Das Bundesaufsichtsamt für das Bankenwesengibt hier den finanzierenden Banken nur einen äußerst engen Rahmen. Aufgrund der Bestimmungen der VOB war es richtig, die Baumaßnahme als e.V. durchzuführen (Möglichkeit wie ein Privater nach zu verhandeln).
Nach abgeschlossener Maßnahme ist es jedoch zur günstigen Bedienung der Verbindlichkeiten erforderlich,die Rechtsform einer kommunalen Körperschaft nach dem KommZG zu wählen.
3.) Miteigentumsanteil:
Nur durch einen Zweckverband wird der Miteigentumsanteil am neuen VHS-Gebäude nachhaltig abgesichert.
Der VHS Erding bittet um Zustimmung zur Gründung des Zweckverbandes und der beigefügten Satzung.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und stimmt der Rechtsformänderung der Volkshochschule Landkreis Erding e.V.in einen Zweckverband zu.Der vorliegenden Satzung des Zweckverbandes wird zugestimmt.
Straßenbeleuchtung in Eitting, Kettererweg
Der „Kettererweg“ soll mit zwei Straßenleuchten ausgebaut werden. Der Auftrag hierfür wurde in der letzten Gemeinderatssitzung an die Überlandwerke Erding zum Preis von 2.200 € vergeben.