5. Änderung des Flächennutzungsplanes
Aufhebung des Beschlusses vom 19.02.2008 bezüglich der Verlegung der Sondergebietsflächen (autobahnbezogenes Gewerbe) in Gaden.
In der Sitzung am 19.02.2008 wurde zur 5. Flächennutzungsplanänderung Eitting folgendes beschlossen:
a) Die Fl.Nrn. 3606, 3608, 3609, 3611, 3612 und 3613 T Gemarkung Eitting sind in den Flächennutzungsplan als Sondergebiet „Flughafen- und autobahnbezogenes Gewerbe (Logistik)“ aufzunehmen.
b) Die Fl.Nrn. 2433, 2433/1, 2434, 2434/1, 2435, 2435/1, 2435/2, 2436, 2437, 2438 und 2439/1 Gemarkung Eitting, die in der 4. Flächennutzungsplanänderung genehmigt wurden, zurückzunehmen.
Da jedoch die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern zu keinem positiven Ergebnis gekommen sind, hat der Gemeinderat Eitting in der Sitzung am 23.02.2010 beschlossen, den Gemeinderatsbeschluss vom 19.02.2008 aufzuheben.
Dies bedeutet im einzelnen, dass die Grundstücke Fl.Nrn. 2433, 2433/1, 2434, 2434/1, 2435, 2435/1, 2435/2, 2436, 2437, 2438 und 2439/1 Gemarkung Eitting, die in der 4. Flächennutzungsplanänderung genehmigt wurden, weiterhin bestehen bleiben (im Lageplan als“ Fläche 1“ gekennzeichnet.)
Die Grundstücke Fl.Nrn. 3606, 3608, 3609, 3611, 3612 und 3613 T Gemarkung Eitting, für die beschlossen wurde, diese in die 5. Flächennutzungsplanänderung als Sondergebiet „Flughafen- und autobahnbezogenes Gewerbe (Logistik)“ aufzunehmen, werden aus der 5. Flächennutzungsplanänderung wieder herausgenommen (im Lageplan als „Fläche 2“ gekennzeichnet).
Oberding, 22.07.2010
Wiester, 1. Bürgermeister