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Gemeinde Oberding
Gewerbegebiet Schwaig

Das Gewerbegebiet Schwaig - Eichenstraße
wurde insbesondere auch für „flughafenbezogenes  Gewerbe“ ausgewiesen.
Von den Flächen sind ca. 2/3 bebaut, es stehen noch ca. 90.000 m2 kurzfristig zur Verfügung und sind im Eigentum der Gemeinde Oberding.

 

Im Gewerbegebiet Schwaig - Lohstraße sind ca. 2/3  bebaut. 
Die Restflächen befinden sich im Eigentum bzw. in der Erbpacht von privaten Investoren.

Bruttobauland   ca. 238.680 qm
Nettobauland   ca. 178.300 qm
öffentl. Verkehrsflächen   ca. 21.480 qm
Straßenbegleitgrün   ca. 5.250 qm
öffentl. Grünflächen   ca. 12.040 qm
vorhandener Lohwald   ca. 4.410 qm
zu entwickelnder Lohwald   ca. 17.380 qm

Grundstücksflächen

S 01

  ca. 41.465 qm
S 02   ca. 6.273 qm
S 06   ca. 44.001 qm

Bebauungsplan:
Schwaig-Eichenstrasse - Nr. 43.1


"Sondergebiet für unmittelbar flughafenbedingtes Gewerbe"
bisherige Bezeichnung "Schwaig-Nord II"
 

  1. Lage und Beschaffenheit des Planungsgebiets
    Das Planungsgebiet des Bebauungsplans (BP Nr. 43.1) umfaßt ca. 6,62 ha und weist eine mittlere Höhe  von 446 m über N.N. auf. Es liegt östlich der ED 5 im Anschluß an das bestehende Gewerbegebiet  Schwaig Nord und nördllich des bestehenden Gewerbegebiets an der Sandstraße. Auf die Lage des künftigen S-Bahn-Haltepunkts Schwaig und den Verlauf der geplanten Bahntrasse (S-Bahn-Ringschluß) wird hingewiesen. Das Gelände ist nahezu eben. Es existieren in der ansonsten ausgeräumten Flur noch erhaltene Lohwaldbestände.

    Eine markante Geländezäsur ist das Dammbauwerk im Zuge der ED 5, im Kreuzungsbereich mit der St 2084. Seine Anpassungsfähigkeit an die geplanten Verkehrsausbaumaßnahmen  ist gegeben. Vorgesehen ist langfristig auch eine Verbindung des Gewerbegebiets Schwaig Nord und Schwaig-Eichenstraße  im S-Bahn-nahen Bereich und zwar für Fußgänger, Radfahrer und Rettungsfahrzeuge. Hierzu ist dann eine Modifizierung des Brückenbauwerks im Zuge der ED 5 erforderlich.
    Die Entfernung des Planungsgebiets von den beiden östlichen Startbahnköpfen beträgt ca. 1.625 bzw. 1.950 m. Das Planungsgebiet liegt fast vollständig  im Bereich der Lärmschutzzone B (67 dB(A) – 72 dB(A)) des Flughafens München II. Ebenso berührt ist das Planungsgebiet  von den Bauhöhenbeschränkungen des Flughafens München II gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG § 12(3)).
     
  2. Planungsinstrument
    Die Gemeinde stellt einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 (1) BauGB auf. Der Bebauungsplan schafft vergleichsweise wenige Vorgaben  durch Festsetzungen.
      
  3. Planungsinhalt
    3.1 Art der  Nutzung
    Das Planungsgebiet wird als Sondergebiet gemäß § 11 Baunutzungsverordnung festgesetzt.  Das Sondergebiet wird eingeschränkt auf unmittelbar flughafenbedingtes Gewerbe.  Wegen der außerordentlichen Standortgunst der Flächen soll diese Einschränkung für alle Bauflächen des Sondergebiets gelten. Ausgenommen hiervon wird das Gebiet S07 sein, das der Versorgung des Planungsgebietes mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs dient.
     
    3.2 Maß der Nutzung
    Die maximal zulässige GFZ wird mit 1.0 festgesetzt, die max. zulässige GRZ mit 0,55. Diese kann durch Anlagen gemäß § 19 (4) 1 Baunutzungsverordnung bis zu einer Grundflächenzahl von maximal 0,8 überschritten werden.
    Die Wandhöhe wird im Planungsgebiet mit 16 m über Gelände festgesetzt.  Aufgrund der Bauhöhenbeschränkung durch den Flughafen sind im Planungsgebiet mit zunehmender Entfernung  von der südlichen Start- und Landebahn höhere Baukörper realisierbar.  Auf die Festsetzungen größerer Wandhöhen wurde verzichtet.
     
    3.3 Gestaltung
    Der Bebauungsplan gibt innerhalb der Baugrenzen  bzw. Baulinien ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit. Diese findet dort ihre Grenze, wo ein Mindestanspruch an die baulich-räumliche Gestaltung im Planungsgebiet gesichert werden soll. Hier setzt der Bebauungsplan Baulinien fest, um Raumbegrenzungen durch Baukörper an städtebaulich signifikanten Orten zur erreichen.
     
    3.4 Verkehrserschließung
    Die  Verkehrserschließung des Planungsgebiets erfolgt über die St 2084 bzw. die ED 5. An der Anschlußstelle der ED 5 zum bestehenden Gewerbegebiet soll ein Verkehrskreisel geschaffen werden, von dem aus dann auch das Sondergebiet östlich der Kreisstraße erschlossen wird.  Der Kreisel verfügt über eine hohe Leistungsfähigkeit  und wird eine Reduzierung überhöhtert Fahrgeschwindigkeiten gewährleisten.
    Die interne Erschließung des Gewerbegebietes erfolgt langfristig über zwei in Nord-Süd-Richtung verlaufende Stichstraßen.  Die Verlängerung des nördlichen Astes der Stichstraße  wird die Erschließung  des  geplanten S-Bahn-Haltepunktes Schwaig sicherstellen. Eine Verbindung des Endpunktes dieses Nordastes der Erschließungsstraße mit dem Endpunkt des Nordastes im westlich gelegenen Gewerbegbeit Schwaig Nord wäre wünschenswert, ist aber wohl nicht mehr realisierbar.
    Die in Ost-West-Richtung verlaufende Straße an der öffentlichen Grünfläche (Parkanlage) soll vorrangig eine Überlauffunktion erfüllen und wird nur eingeschränkt befahrbar sein. Es wird damit sichergestellt, daß eine weitere, wenn auch nur im Bedarfsfall genutzte, Anbindung über das Gewerbegebiet an der Sandstraße an die ED 5  geschaffen wird.
    Die Flächen für den ruhenden Verkehr werden innerhalb der Privatgrundstücke vorgehalten. Abstellmöglichkeiten in beschränktem Umfang für Lkw und Pkw sind im öffentlichen Straßenraum vorgesehen.
    Auf die sichere Erreichbarkeit des Planungsgebiets für Fußgänger und Radfahrer wurde besonderer Wert gelegt. Die Fuß- und Radwege sind zumeist durch Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt. Dieses langfristig vorgesehene Verkehrssystem wird jetzt in einem ersten Teilabschnitt, der für sich gesehen voll funktionstüchtig ist, realisiert.
     
    3.5 Grünordnung / Landschaft
    Bereits mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplans hat die Gemeinde Flächen festgelegt, die als Ausgleichsflächen für den Eingriff in die Landschaft durch Bauflächenausweisungen dienen.
    Dieses Konzept hält die Gemeinde aufrecht. Hierfür werden Flächen herangezogen, die sich im Bereich südlich der St 2084, westlich der Dorfen bzw. nördlich des geplanten S-Bahn-Ringschlusses befinden (3. Änderung des Flächennutzungsplans). Im Rahmen der Weiterführung  der Bebauungsplanung werden die am Ostrand des Planungsgebiets gelegenen Ausgleichsflächen als Flächen für die Entwicklung von Lohwald festgesetzt.   Der  Bebauungsplan hält sich  damit   an  die Vorgaben aus der 2. Änderung des  Flächennutzungsplans.   Die   Gemeinde   hat festgelegt,   dass die   anteiligen   Ausgleichsflächen  für   den 1. Planungsabschnitt  (BP Nr. 43.1), es sind etwa  30 % der Gesamtfläche, mit dem 2. Planungsabschnitt verbindlich festgesetzt und realisiert werden.
    Innerhalb des Planungsgebiets wurden als Gliederungselement und zur Verbesserung der Durchlüftung  der Bauflächen, Grünstreifen  vorgesehen, die miteinander verbunden und im zentralen Bereich des Baugebietes durch eine öffentliche Grünfläche ergänzt werden.
    Neben den o.g. Funktionen soll diese Grünfläche auch eine Naherholungsfunktion für die im Planungsgebiet  Beschäftigten erfüllen.
     
    3.6 Immissionsschutz
    Das Planungsgebiet liegt im Einwirkungsbereich des Flughafens München II. Dies  betrifft sowohl Lärmentwicklung als auch Abgasimmissionen und als Folge der Lage der Startbahn schließlich noch die Bauhöhenbeschränkung. Die unmittelbare Nähe zur Kreisstraße ED 5, die ihrerseits  Emissionen verursacht, ist bei der gegebenen Verkehrsbelastung von untergeordneter Bedeutung. Bei einer künftig geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes  in Richtung Norden wird die S-Bahn als weiterer Emittent zu berücksichtigen sein (Lärm-/Erschütterungsschutz).
    Das Planungsgebiet liegt, wie bereits erwähnt,  weitgehend im Bereich der Lärmschutzzone B (67-72 dB(A)). Die vorgesehene Nutzung (Sondergebiet für unmittelbar flughafenbedingtes Gewerbe) kann gemäß den Zielen der Raumordnung und Landesplanung für das Umland des Flughafens München II zugelassen werden. Auf Schutz vor Fluglärm am Arbeitsplatz bzw. bei Wohnungen für Aufsichtspersonal ist zu achten.
    Der Schutz vor Abgasimmissionen z.B. infolge der Startvorgänge von Jets findet in der Bauleitplanung keine Berücksichtigung.
    Die Bauhöhenbeschränkung, als Folge der Lage des Baugebiets zum östlichen Startbahnkopf der südlichen Landebahn wurde im Bebauungsplan entsprechend den Vorgaben nach Luftverkehrsgesetz (LuftVG § 12 (3)) berücksichtigt.
     
    3.7 Ver- und Entsorgung
    Das im Planungsgebiet anfallende Abwasser wird durch den Abwasserzweckverband Erdinger Moos im Trennsystem entsorgt.  Das anfallende Niederschlagswasser wird auf den Baugrundstücken versickert.'
    Die Wasserversorgung erfolgt durch den Wasserzweckverband Moosrain. Die Versorgung des  Planungsgebiets mit Erdgas wird von der Erdgas Südbayern sichergestellt.  Die Versorgung des Planungsgebietes mit Strom übernimmt die E-Werk Schweiger oHG.
     

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