Informationen | Bekanntmachungen | Aktuelles
Gemeinde-Anzeiger Der Gemeinde-Anzeiger der Verwaltungsgemeinschaft Oberding erscheint als Druckversion regelmäßig am Freitag jeder Woche und wird den Abonnenten aus der Gemeinde per Austräger oder postalisch zugestellt.
Abonnieren Sie doch einfach die preislich sehr günstige
Druckausgabe des Gemeinde-Anzeigers. Damit haben Sie wöchentlich die
wichtigsten Gemeinde-Informationen immer bequem und pünktlich zur Hand!
Weitere telefonische Auskünfte erteilt Ihnen bei Bedarf Herr Maier von der VG unter der Telefonnummer 08122/9701-22. Sie sollten das Bestellformular ... downloaden, ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben an die angegebene
Adresse der VG Oberding schicken. Daraufhin wird
Ihnen der Gemeinde-Anzeiger künftig zugestellt.
Zahnärztlicher Notdienst
Der aktuelle Notdienst der Zahnärzte kann im Internet unter www.kzvb.de eingesehen werden.
Bei leichteren Erkrankungen bitte die Nummer des Bereitschaftsdienstes: Tel. 01805/191212 anrufen.
Apothekendienst vom 18.05. bis 24.05.2012
Wochentag
Apotheke
Straße
Ort
Telefon
Freitag
Rathaus-Apotheke im Sempt Park
Pretzener Str. 10
Erding
08122/2276922
Samstag
Rosen-Apotheke
Hauptstr. 39
Oberding
08122/84044
Sonntag
Johannes-Apotheke
Fr.-Fischer-Str. 7
Erding
08122/13606
Montag
Apotheke im West Erding Park
Johann-Auer-Str. 4
Erding
08122/227360
Dienstag
Sempt-Apotheke
Gestütring 19
Erding
08122/85799
Mittwoch
Apotheke am schönen Turm
Landshuter Str. 9
Erding
08122/84477
Donnerstag
Campus-Apotheke
Bajuwarenstr. 7
Erding
08122/2291543
Gemeinde Oberding
Wir gratulieren zum Geburtstag
in Notzingermoos: Fischer, Josef 83 Jahre in Aufkirchen: Meßler, Traude 65 Jahre
Abholung der gelben Säcke 2012
1. Halbjahr 21.05.2012 18.06.2012
2. Halbjahr
16.07.2012
13.08.2012
10.09.2012
08.10.2012
05.11.2012
03.12.2012
31.12.2012
Leere gelbe Säcke können bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberding während der allgemeinen Öffnungszeiten abgeholt werden.
Papiertonnenleerung
Die Papiertonne wird 4-wöchentlich geleert und ist ebenso wie die Rest-und Biomülltonne am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr an der Abfuhrstrecke bereitzustellen.
Die Leerungstermine für 2012 sind:
Oberding Teil 1: Oberding, Oberdingermoos, Schwaig, Schwaigermoos
1. Halbjahr 04.06.2012
Oberding Teil 2: Notzing, Notzingermoos, Aufkirchen, Niederding
Die Straßenkehrung im Jahr 2012 in der Gemeinde Oberding Die Straßenkehrung in der Gemeinde Oberding findet in der 16 KW statt. Die Kehrung beginnt ab Montag, 16.04.2012.
Wir bitten die Anlieger die Gehsteige abzukehren !!!!!
Gemeindebücherei Oberding
Neue Bücher für Kinder und Jugendliche Bilderbücher: In „Otto, der Bücherbär“ wird Otto beim Umzug der Familie vergessen, weil er gerade nicht in seinem Buch ist sondern quietschlebendig unterwegs. Erst nach einem langen Marsch durch die Stadt findet er ein neues Zuhause.... Die fürchterlich schrecklichen Drei im gleichnamigen Buch sind gar nicht so schrecklich, wie sie selbst glauben. Ein witziges und unkonventionelles Buch mit einer Hexe, einem Drachen und einem Riesen, die lernen, dass die eigene Wahrnehmung nicht immer richtig sein muss.
Kindersachbücher: Nachschub für Indianer-Fans: Das große Willi wills Wissen-Rätselbuch über die Welt der Indianer. In dem Buch „Die große Malschule“ lernen Kleine und Große, wie man mit Grundformen z. B. Kätzchen, Dinosaurier, Feen, Traktoren und Hubschrauber malt. Ein tolles Buch für alle, die gerne malen oder es einmal ausprobieren wollen.
Für Leseanfänger: Knifflige Detektivgeschichten, Fußballgeschichten und Freche Ponygeschichten
Für fortgeschrittene Leser: In „Pia Karlssons schlimmster Sommer“ muss Pia die Sommerferien bei ihrer Oma verbringen. Pia staunt nicht schlecht, als ihre Großmutter sie mit dem Motorrad vom Bahnhof abholt. Gemeinsam erleben sie aufregende Tage mit Bikertreffen, Banküberfall und Einbruch. Mit Cartoons. Ab 8 J. „Gustav Gorky“ ist der Auftakt zur neuen Serie von Erhard Dietl (Die Olchis). Gustav ist ein außerirdischer Reporter, der eine Reportage über die Erdlinge schreiben soll. Wie immer lustig, schräg, mit vielen bunten Zeichnungen. Ab 8 J. Eine lustige und spannende Tiergeschichte ist „Erwin, König der Wüste“. Drei lustige Erdmännchen machen sich mit ihrem Onkel Erwin auf, herauszufinden, wo das skurrile pinkfarbene Teil herkommt, das sie im Sand vergraben finden. Ab 8 J. Für Freunde von Greg & Co empfehlen wir „Plötzlich Zombie – So ein Mist“. Nathan, der Oberloser der Schule, verwandelt sich durch ein Ungeschick in ein Zombie – und findet dieses Leben gar nicht so schlecht. Ab 10 J. Ein spannender Friedhofskrimi der bewährten Autorin Kirsten Boie ist „Der Junge, der Gedanken lesen konnte“. Ab 10 J.
Für Jugendliche: „Ich bin dagegen und das aus Prinzip“ gibt jede Menge Überlebenstips für die Pubertät. Ab 12 J. In „Comin 2 get U“ stirbt Sam virtuell bei einem Computerspiel. Doch seine Mitspieler scheinen ihn auch im echten Leben zu kennen und verfolgen ihn. Superspannende Geschichte. Ab 12 J. „Sinas Liebeslexikon – 222 Dinge über Liebe, Sex und Dich“. Ab 14 J.
Auch bei den Kinder- und Jugendbüchern findet Ihr bei uns alle bestverkauften Bücher zum direkt Ausleihen oder zum Vorbestellen.
Das Büchereiteam
Baumaßnahmen
Bekanntmachung über den Erlass einer Veränderungssperre als Satzung für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 43.3 „Sondergebiet für unmittelbar flughafenbedingtes Gewerbe – Schwaig Eichenstraße“
Die Gemeinde Oberding hat auf Grund von §§ 14, 16 BauGB am 25.04.2012 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Zu sichernde Planung
Die Gemeinde Oberding hat beschlossen, für das Sondergebiet für unmittelbar flughafenbedingtes Gewerbe – Schwaig Eichenstraße einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Sicherung der Planung wird für das in § 2 bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre beschlossen.
§ 2
Räumlicher Geltungsbereich
Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 43.3 der Gemeinde Oberding für das Gebiet „Sondergebiet für unmittelbar flughafenbedingte Gewerbe – Schwaig Eichenstraße“. Von der Veränderungssperre ausgenommen sind die Grundstücke Fl.Nrn. 5469, 5469/9 und 5469/20 Gemarkung Oberding.
§ 3
Inhalt und Rechtswirkungen der Veränderungssperre
(1)Im räumlichen Geltungsbereich dürfen:
1. Vorhaben i.S. des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
2. keine erheblichen oder wesentlich Wert steigernde Veränderung von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig ist, vorgenommen werden.
(2)Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
(3)In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegen stehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde Oberding.
§ 4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren seit ihrem Inkrafttreten und auch dann außer Kraft, wenn der Bebauungsplan, dessen Sicherung sie dient, in Kraft getreten ist.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der Satzung ist nach 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Oberding geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 und 3 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.
Oberding, 26.04.2012
Lackner, 1. Bürgermeister
.
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Oberding sucht für den Kindergarten in Notzing
eine Reinigungskraft auf geringfügiger Basis
Die Arbeitszeit ist täglich Montag – Freitag. Haben Sie Interesse ? Dann bewerben Sie sich bitte bis 25. Mai 2012 bei der Gemeinde Oberding, Tassilostraße 17, 85445 Oberding, Frau Rott Gerne können Sie sich auch telefonisch unter 0 81 22/89 28 88 bei unserer Kindergartenleiterin, Frau Attensberger informieren. Lackner, Erster Bürgermeister
Verwaltungsgemeinschaft Oberding
Die Verwaltungsgemeinschaft Oberding mit den Mitgliedsgemeinden Oberding und Eitting stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Hochbautechniker/-in
ein.
Die Arbeitszeit beträgt 39,0 Stunden/Woche. Motivation, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und EDV–Kenntnisse (Word, Excel, u.a.) setzen wir voraus.
Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig die eigenverantwortliche Tätigkeit im bautechnischen Bereich. Dazu gehört auch die Koordination der Arbeitsabläufe von Bautechnik und externen Dienstleistern, insbesondere bei eigenen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen. Ebenso gehört dazu der Gebäudeunterhalt, die Organisation und Überwachung der vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen der eigenen Liegenschaften.
Wir bieten eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis mit Vergütung nach TVöD sowie die Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes.
Haben Sie Interesse an der Mitarbeit in unserem motivierten Team? Dann bewerben Sie sich bitte mit Lichtbild, Lebenslauf, Zeugnissen über Vorbildung und bisherige berufliche Tätigkeiten bis spätestens 04. Juni 2012 bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberding, Tassilostr. 17, 85445 Oberding. Für Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Dipl.Ing. Arch. Kollmannsberger, Tel. 0 81 22 / 97 01 50, zur Verfügung.
Lackner Gemeinschaftsvorsitzender Erster Bürgermeister
Öffentliche Zahlungsaufforderung
Am 15.05.2012 sind bei der Gemeinde Eitting und Oberding zur Zahlung fällig:
1. Grundsteuer A und B – 2. Vierteljahr 2012 2. Gewerbesteuer – 2. Vierteljahr 2012
Die Zahlung kann erfolgen: Entweder in bar bei der Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Oberding, Zimmer 04 im Erdgeschoß des Rathauses, Tassilostr. 17. 85445 Oberding während der üblichen Kassenstunden. (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 13.30 bis 18.00 Uhr) oder durch Überweisung auf eines der nachfolgend aufgeführten Konten:
Es wird gebeten, von der unbaren Zahlungsweise Gebrauch zu machen.
Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung werden die jeweils fälligen Beträge vom Konto des Zahlungspflichtigen abgebucht. Durch rechtzeitige Entrichtung der Steuern und Abgaben werden Mahnungen und Säumniszuschläge vermieden.
- Lackner - Gemeinschaftsvorsitzender
Das Passamt informiert
Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden ab dem 26. Juni 2012 ungültig Aufgrund europäischer Vorgaben müssen ab dem 26. Juni 2012 alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden zu diesem Zeitpunkt ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Für den Passinhaber selbst bleibt das Dokument uneinge- schränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den Eltern, die ihre Kinder im eigenen Reisepass eingetragen haben, bei geplanten Auslandsreisen, rechtzeitig neue Reisedokumente für ihre Kinder bei der zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder können Kinderreisepässe, Personal- ausweise oder Reisepässe – je nach Reiseziel – beantragt werden.
Klimaschutz - SPARTIPP DER WOCHE: Spartipps - Beleuchtung • Tageslicht ausnutzen so gut es geht. • Abschaltautomatik für Flur- oder Treppenhausbeleuchtung installieren. • Bewegungsmelder statt dauernder Außenbeleuchtung. • Helle, reflektierende Lampenschirme und helle Wände verstärken die Beleuchtungswirkung, dunkle Vorhänge oder Tapeten schlucken Licht. • Energiesparende Lampen, möglichst mit abtrennbarem Vorschaltgerät benutzen. • Nach neuen, solarbetriebenen Leuchtprodukten Ausschau halten, z.B. Pflastersteine mit solarbetriebenen LED-Leuchten als Führungslicht für Garagen-Einfahrten. • Raumteile wie den Arbeitsplatz gezielt beleuchten. Schon gewusst? - Kaputte LED-, Leuchtstoff- und Energiesparlampen dürfen wegen der elektronischen Bauteile (LED) und Giftstoffe wie Quecksilber (Energiesparlampen) nicht in den Hausmüll. Außer den öffentlichen Sammelstellen nehmen derzeit auch bestimmte Drogeriemärkte ausgediente Leuchten entgegen. - Nach einer Online-Erhebung der Energieagentur NRW können vor allem Familien oder Wohngemeinschaften bei der Beleuchtung mehr einsparen als in anderen Haushaltsbereichen. In 5-Personen-Haushalten lag nur noch der Anteil der Bürogeräte wie PC´s am Stromverbrauch höher als jener der Beleuchtung. In Singlehaushalten fällt die Beleuchtung geringer ins Gewicht. Hier liegt das höchste Sparpotenzial bei Bürogeräten und der elektronischen Warmwasserbereitung.
Betreutes Wohnen zu Hause Erste Sprechstunde Bürgerhaus in Oberding Viele Senioren wünschen sich, so lange und selbstbestimmt wie möglich in den eigenen vier Wänden – und damit eingebettet in ihr gewohntes und vertrautes soziales Umfeld – wohnen bleiben zu können. Eine sehr gute Lösung dafür ist das “Betreute Wohnung zu Hause“. Dieses Angebot wird derzeit durch die Pflegestern Seniorenservice gGmbH im Auftrag der Gemeinden Oberding/Eitting und Moosinning aufgebaut. Der kostenpflichtige Service beinhaltet unter anderem o regelmäßige Besuche zu Hause o Fahrdienste (Einkäufe oder Arztbesuche) o Essen auf Rädern o Gemeinsame Veranstaltungen, Ausflüge und regelmäßige Treffen o Ambulanter Pflegedienst o 24-Std. Hausnotruf Montags, dienstags und freitags erreichen Sie die Beratungsstelle Betreutes Woh-nen zu Hause in Oberding im Bürgerhaus, Hofmarkstr. 11, von 10 bis 12 Uhr. Ter-mine außerhalb der Sprechstunde und auch Hausbesuche sind nach Absprache jederzeit möglich. Rufen Sie uns an, die Beratung ist kostenlos und unverbindlich! Auch wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten, sind Sie bei uns richtig! Wir suchen Besuchsdienste, Fahrdienste, Interessierte für die Demenzhelferaus-bildung, Helfer für Garten und Haushalt, Einkaufsbegleiter uvm. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung, auf Wunsch Schulungen und Sie sind selbstverständlich versichert. Wir laden Sie sehr herzlich zu einem persönlichen Gespräch ein! Andrea Schilling, Eva Eggemann, Gudrun Endlicher-Döllel, Tel. 08122/95815-18
Zurückschneiden überhängender Grundstücksbepflanzungen an Straßen und Wegen Durch herauswachsende bzw. überhängende Äste und Zweige von Grundstücksbepflanzungen ist vielfach die ungehinderte Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Fußgänger, Radfahrer und motorisierte Verkehrsteilnehmer nicht mehr gewährleistet. Ebenso sind Verkehrszeichen, Straßenlampen, sowie Straßennamens- und Hinweisschilder durch überwuchernde Grundstücksbepflanzungen verdeckt oder so eingewachsen, dass weder eine ausreichende Beleuchtung von Straßen und Gehwegen noch eine ungehinderte Sicht auf Verkehrszeichen und Schilder gegeben ist.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit bittet daher die Verwaltungsgemeinschaft Oberding die Haus- und Grundstücksbesitzer umgehend ihre in die Gehwege und Fahrbahnen hineinwachsenden Sträucher, Hecken, Äste und Zweige bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Dabei wird auf folgendes hingewiesen: Die Durchgangs- bzw. Durchfahrtshöhe muß im Geh- und Radweg-bereich 2.25 m und im Fahrbahnbereich 4.25 m betragen. Die seitliche Begrenzung ist identisch mit der Straßenbegrenzungslinie bzw. mit der Grundstücksgrenze. In diesem Zusammenhang wird noch darauf hingewiesen, dass für evtl. Schäden Dritter der Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden kann.
Gemeinde Oberding Gemeinde Eitting
Wann ist Rasenmähen erlaubt?
Hinweise zur Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutz-gesetzes – 32. BImSchV)
Gerade jetzt zum Saisonstart für Gartenarbeiten kommt es immer wieder zu Unklarheiten, welche Arbeiten die Lärm verursachen zu welcher Uhrzeit erlaubt sind. In der 32. BImSchV, der sogenannten Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, sind diese Zeiten geregelt.
Sie gilt für 57 unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten, von Baumaschinen bis hin zu Landschafts- und Gartengeräten, wie Kettensägen, Laubbläser und Rasenmäher.
Nach dieser Verordnung sind insbesondere in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen und Gebieten für die Fremdenbeherbergung für bestimmte Geräte feste Ruhezeiten einzuhalten:
Bei der Verwendung von Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler sind grundsätzlich zusätzliche Ruhezeiten zu beachten. Diese Geräte dürfen an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden.
Bitte beachten Sie, dass dies nur ein Auszug aus den in der Verordnung aufgeführten Maschinen und Geräten ist. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Landratsamt Erding, SG 33, Tel. 08122/58-1284 oder 58-1320.
Speiseöle und –fette im „Öli“ werden an allen Recyclinghöfen angenommen Der Landkreis Erding weist darauf hin, dass ab sofort Speiseöle und –fette an allen Recyclinghöfen im Landkreis Erding angenommen werden. Für die Abgabe sind aber ausschließlich genormte Mehrweg-Sammelbehälter („Öli“) zu verwenden, die der Landkreis bereits seit einigen Jahren anbietet. Der „Öli“-Sammelbehälter - ein 3 l-Eimer mit Deckel ist an allen Gemeindeverwaltungen des Landkreises und am Landratsamt Erding gegen einen einmaligen Pfandbetrag von 1,00 Euro erhältlich. Aus dem gesammelten Altspeiseöl und –fett kann Energie und Treibstoff in Form von Wärme- und elektrischer Energie gewonnen sowie Biodiesel hergestellt werden. Daher ist die Sammlung nützlich und umweltfreundlich. Die Entsorgung im Abwasser dagegen ist kein sinnvoller Weg, denn Ablagerungen und Verstopfungen sorgen für hohe Wartungs- und Reinigungskosten und dabei geht auch noch das energiereiche Material verloren. Das darf in den „Öli“: Frittier-, Bratfette und –öle, Öle von eingelegten Speisen, Butter, Margarine und Schmalz sowie verdorbene und abgelaufene Speiseöle und –fette. Das soll nicht hinein: Mayonnaisen, Saucen und Dressings oder gar Mineral-, Motor-, Schmieröle, Chemikalien. Bei Abgabe eines vollen „Ölis“ gibt es einen leeren und gereinigten „Öli“ zurück. Weitere Fragen beantwortet die Abfallberatung des Landratsamtes Erding, Telefon 08122/58-1317 oder -1151.
Antrag auf Gefäßwahl Bei einer Anmeldung, Abmeldung, Umzug, Geburt oder Todesfall muss der Grundstückseigentümer einen schriftlichen Antrag für die Veranlagung/Änderung der Hausmülltonnen beim Landratsamt Erding, Sachgebiet 13 stellen. Die Auslieferung, Abholung oder der Umtausch von Mülltonnen erfolgt nur zum Monatsende. Der Antrag muss bis zum 20. des Vormonats bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberding eingehen. Die Antragsformulare sowie Informationsmaterial können entweder bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberding, Tassilostr. 17, oder beim Landratsamt Erding, SG 13 weitergeleitet.
Für eventuelle Fragen steht Ihnen das Landratsamt Erding unter Tel. 08122/58-1222 zur Verfügung.
Verschiebung bei der Müllentsorgung Christi Himmelfahrt Montag, 14.05.2012 bis einschl. Mittwoch, 16.05.2012 bleiben unverändert.