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Gemeinde-Anzeiger

Der Gemeinde-Anzeiger der Verwaltungsgemeinschaft Oberding erscheint als Druckversion regelmäßig am Freitag jeder Woche und wird den Abonnenten aus der Gemeinde per Austräger oder postalisch zugestellt.

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Weitere telefonische Auskünfte erteilt Ihnen bei Bedarf Herr Maier von der VG unter der Telefonnummer 08122/9701-22.
Sie sollten das Bestellformular ...
downloaden, ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben an die angegebene Adresse der VG Oberding schicken. Daraufhin wird Ihnen der Gemeinde-Anzeiger künftig zugestellt.
 

Zahnärztlicher Notdienst

Der aktuelle Notdienst der Zahnärzte kann im Internet unter www.kzvb.de eingesehen werden. 

Zahnärztlicher Notdienst:
18/19.02.2012 Dr. Neugebauer Alexandra, Erding, Tel. 08122/3150

Bei leichteren Erkrankungen bitte die Nummer des Bereitschaftsdienstes: Tel. 01805/191212 anrufen.

Apothekendienst vom 17.02. bis 23.02.2012

Wochentag

Apotheke Straße  Ort Telefon
Freitag Fuchs-Apotheke  Zugspitzstr. 57

Erding

08122/48822

Samstag Rathaus-Apotheke im Sempt Park Pretzener Str. 10 Erding

08122/2276922

Sonntag Rosen-Apotheke Hauptstr. 39 Oberding

08122/84044

Montag

Johannes-Apotheke

Fr.-Fischer-Str. 7 Erding

08122/13606

Dienstag

Apotheke im West Erding Park

Johannes-Auer-Str. 4 Erding 08122/227360
Mittwoch Sempt-Apotheke Gestütring 19 Erding
08122/85799
Donnerstag Apotheke am Schönen Turm Landshuter Str. 9 Erding 08122/84477

Gemeinde Oberding 

Wir gratulieren zum Geburtstag

Aufkirchen
Ottner Herbert   65 Jahre

Oberding
Straßer Franz   83 Jahre

Abholung der gelben Säcke 2012

1. Halbjahr
27.02.2012
26.03.2012
23.04.2012
21.05.2012
18.06.2012

2. Halbjahr
16.07.2012
13.08.2012
10.09.2012
08.10.2012
05.11.2012
03.12.2012
31.12.2012

Leere gelbe Säcke können bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberding während der allgemeinen Öffnungszeiten abgeholt werden.

Papiertonnenleerung

Die Papiertonne wird 4-wöchentlich geleert und ist ebenso wie die Rest-und Biomülltonne am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr an der Abfuhrstrecke bereitzustellen.

Die Leerungstermine für 2012 sind:

Oberding Teil 1:
Oberding, Oberdingermoos, Schwaig, Schwaigermoos  

1. Halbjahr
13.02.2012
12.03.2012
10.04.2012
07.05.2012
04.06.2012

Oberding Teil 2:
Notzing, Notzingermoos, Aufkirchen, Niederding 

1. Halbjahr
14.02.2012
13.03.2012
11.04.2012
08.05.2012
05.06.2012

Weiter reichende Informationen unter: www.landkreis-erding.de/abfallwirtschaft

Problemmüllsammlung


Ort:   Uhrzeit: März   Mai  Juli  Sept.  Nov.
Oberding (Gemeinde) 09.15 – 10.15  30     27    30
Notzing (Kirche) 13.30 – 14.15        

 27

Aufkirchen (Waschplatz) 13.30 – 14.15      24    
Schwaig (altes Feuerwehrhaus) 10.30 – 11.15    24      
Niederding (Bushaltestelle) 10.30 -11.15        27  

Neues aus der Gemeindebücherei

Für alle Krimi- und Thrillerliebhaber haben wir wieder neues Lesefutter:
Von der beliebten Bestsellerautorin Sandra Brown „Sündige Gier“, nach der Trilogie „Erbarmen“, „Schändung“ und „Erlösung“ kommt von Jussi Adler-Olsen wieder ein topspannendes Buch „Das Alphabethaus“. Für die Freunde von deutschen Krimiautoren haben wir von Arno Strobel „Das Skript“, der Autor ist echt ein Tipp für Freunde von packenden Psychothrillern! Von ihm haben wir auch „Das Wesen“ und „Der Trakt“ im Bestand.
Das erfolgreiche Autorenduo Iny und Elmar Lorentz haben einen weiteren Roman über die Familie der Wanderhure Marie geschrieben. Im 5. Band „Töchter der Sünde“ geht die Familiensaga weiter.
Auch vom erfolgreichen Autoren Daniel Glattauer gibt es etwas Neues, nach „Gut gegen Nordwind“ und „Alle sieben Wellen“ folgt jetzt  „Ewig Dein“. Alle Neuzugänge können Sie selbstverständlich unserem WebOpac entnehmen. Unser Büchereiteam freut sich auf Ihren Besuch!

Verwaltungsgemeinschaft Oberding

Rathaus VG Oberding 


Stille Tage 2012

 

Die VG Oberding weist darauf hin, dass am Aschermittwoch (22. Februar) , Gründonnerstag (05.April), Karfreitag (06.April), Karsamstag (07.April), Allerheiligen (01.November), Volkstrauertag (18.November), Buß- und Bettag (21. November), Totensonntag (25.November), und am Heiligen Abend ab 14.00 Uhr (24.Dezember) öffentliche Veranstaltungen wie Tanzveranstaltungen und dergleichen nicht gestattet sind, sofern dabei nicht der, diesen Tages entsprechende, ernste Charakter gewahrt ist (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 FTG).

 

Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 FTG). Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten (Art. 3 Abs. 2 Satz 3 FTG).

 

Bis auf die genannte Sonderregelung für den Karfreitag gilt somit auch an den stillen Tagen kein absolutes Musikverbot, sondern es sind lediglich solche öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen verboten, die nicht mit dem ernsten Charakter des jeweiligen stillen Tages vereinbar sind.

 

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, sollte dies unbedingt beachten.

Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

VG Oberding

Lackner
Gemeinschaftsvorsitzender
1. Bürgermeister


Rathaus geschlossen
Das Rathaus Oberding ist am Dienstag, den 21.02.2012
geschlossen.
In unaufschiebbaren standesamtlichen Fällen ist unser Standesamt von 8.00 bis 12.00 Uhr unter folgender Nummer erreichbar:    0173/5686690.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Lackner
1. Bürgermeister 

Veröffentlichung von Geburtstags- und Ehejubilaren
Aus Gründen des Datenschutzes können Geburtstags- und Ehejubilare im Amtsblatt nur veröffentlicht werden, wenn die Beteiligten damit einverstanden sind.
Wir bitten die Jubilare uns 3 bis 4 Wochen vorher mitzuteilen, wenn Sie nicht im Gemeindeanzeiger veröffentlicht werden wollen, Tel. Nr. 08122/9701-0).


Öffentliche Zahlungsaufforderung

Am 15.02.2012 sind bei der Gemeinde Eitting und Oberding zur Zahlung fällig:

1. Grundsteuer A und B – 1. Vierteljahr 2012
2. Gewerbesteuer – 1. Vierteljahr 2012

Die Zahlung kann erfolgen:
Entweder in bar bei der Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Oberding, Zimmer 04 im Erdgeschoß des Rathauses, Tassilostr. 17. 85445 Oberding während der üblichen Kassenstunden.
(Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 13.30 bis 18.00 Uhr)
oder
durch Überweisung auf eines der nachfolgend aufgeführten Konten:

 Gemeinde Oberding:
 Raiffeisenbank Erding (701 693 56) 3121801
 Sparkasse Erding (700 519 95) 760 300 525

Gemeinde Eitting:
Raiffeisenbank Erding (701 693 56) 300470
Sparkasse Erding (700 519 95) 760 380 071

Es wird gebeten, von der unbaren Zahlungsweise Gebrauch zu machen.

Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung werden die jeweils fälligen Beträge vom Konto des Zahlungspflichtigen abgebucht.
Durch rechtzeitige Entrichtung der Steuern und Abgaben werden Mahnungen und Säumniszuschläge vermieden.
            - Lackner -
Gemeinschaftsvorsitzender

Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuer
durch öffentliche Bekanntmachung

Für die Gemeinde Eitting werden die Hebesätze für das Jahr 2012 der Grundsteuer A und B, 300 v.H. und für die Gewerbesteuer 350 v.H. nicht verändert.
Für die Gemeinde Oberding werden die Hebesätze für das Jahr 2012 für die Grundsteuer A und B,  250 v.H. und für die Gewerbesteuer 300 v.H. ebenfalls nicht verändert.
Gegenüber dem Kalenderjahr 2011 erfolgen damit für die Gemeinden Eitting und Oberding keine Hebesatzänderungen.

Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Hebesatz und Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird demzufolge durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt I S 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2011 veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Grundsteuer 2012 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeiträgen jeweils am  15. Februar, 15. Mai, 16. August und 15. November 2012 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2012 in einem Betrag am 01. Juli 2012 fällig. Bei Änderungen der Grundsteuerhebesätze oder der Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge) werden neue Änderungsbescheide zugestellt.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde angefochten werden.

Oberding, den 01.02.2012
- Lackner -
Gemeinschaftsvorsitzender 

Das Passamt informiert: Achtung Reisezeit!
Jedes Jahr zur Urlaubszeit bemerken einige Bürger zu spät, dass ihre Ausweispapiere nicht mehr gültig sind, oder dass sie zur Einreise in bestimmte Länder einen Reisepass benötigen, der noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Derzeit dauert die Neuausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses durch die Bundesdruckerei in Berlin ca. 3 - 4 Wochen.
Das Passamt der VG Oberding bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Ausweisdokumente rechtzeitig auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.
Bitte beachten Sie, dass Sie und Ihre Kinder für Reisen, auch innerhalb der EU-Staaten, einen gültigen Ausweis benötigen.
Erkundigen Sie sich deshalb rechzeitig vor Reiseantritt bzw. bei der Buchung Ihres Reisezieles, welche Einreisepapiere für das jeweilige Land benötigt werden ( Personalausweis, Reisepass ( evtl. mindestens noch 6 Monate gültig ) oder Kinderreisepass mit aktualisiertem Foto).
Auskünfte können Sie sich auch über das Internet einholen unter der Adresse: www.auswaertigesamt.de – Einreisebestimmungen.
Ab den 12. Januar 2009 müssen alle USA Reisenden vor der beabsichtigen Einreise zwingend eine gebührenfreie Einreiseerlaubnis ( ESTA ) per Internet einholen. Die Beantragung über Dritte ( z.B. Reisebüro ) ist möglich Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines  Zeitraums von zwei Jahren.
Zur Beantragung eines Ausweises muss jede Bürgerin/jeder Bürger, auch Kinder, persönlich erscheinen. Bei Kindern, die das 16. bzw. 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen auch beide Elternteile mitkommen.
Mitzubringen sind:
- das abgelaufene Ausweisdokument
- 1 neues biometrietaugliches Lichtbild vom Fotograph (nicht älter als 1 Jahr)
Bei Rückfragen steht Ihnen das Passamt der VG Oberding während der Dienstunden gerne zur Verfügung. Tel. 08122/9701-17.


 Klimaschutz - SPARTIPP DES TAGES:
GEFÜHL AUSTRICKSEN!
Wir empfinden die Temperatur in Räumen mit Teppichböden um zwei Grad wärmer als bei Belägen aus Stein und Fliesen. Wenn Pantoffeln und dicke Socken nichts mehr helfen, Teppiche oder Läufer auf die kalten Steine und Fliesenböden legen. Oder im Frühjahr eine Fußbodenheizung einbauen lassen. Auch Farben beeinflussen unser Kältegefühl: Forscher fanden heraus, dass wir in einem orange-roten Raum erst bei 10 Grad zu frieren beginnt, in einem blaugrünen jedoch schon bei 13 Grad.


Mikrozensus 2012 im Januar gestartet
Interviewer bitten um Auskunft
Auch im Jahr 2012 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung werden dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrem Pendlerverhalten befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. 
Im Jahr 2012 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt. Der Mikrozensus 2012 enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten der Erwerbstätigen sowie der Schüler und Studierenden. Neben dem hauptsächlich benutzten Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte werden auch die Entfernung und der Zeitaufwand für den Weg dorthin erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund 60 000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1 000 Haushalte zu befragen.
Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für vier aufeinander folgende Jahre.
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.
Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2012 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.


Informationen zur Müllentsorgung

Speiseöle und –fette im „Öli“ werden an allen Recyclinghöfen angenommen
Der Landkreis Erding weist darauf hin, dass ab sofort Speiseöle und –fette an allen Recyclinghöfen im Landkreis Erding angenommen werden. Für die Abgabe sind aber ausschließlich genormte Mehrweg-Sammelbehälter („Öli“) zu verwenden, die der Landkreis bereits seit einigen Jahren anbietet.
Der „Öli“-Sammelbehälter - ein 3 l-Eimer mit Deckel ist an allen Gemeindeverwaltungen des Landkreises und am Landratsamt Erding gegen einen einmaligen Pfandbetrag von 1,00 Euro erhältlich.
Aus dem gesammelten Altspeiseöl und –fett kann Energie und Treibstoff in Form von Wärme- und elektrischer Energie gewonnen sowie Biodiesel hergestellt werden. Daher ist die Sammlung nützlich und umweltfreundlich. Die Entsorgung im Abwasser dagegen ist kein sinnvoller Weg, denn Ablagerungen und Verstopfungen sorgen für hohe Wartungs- und Reinigungskosten und dabei geht auch noch das energiereiche Material verloren.
Das darf in den „Öli“: Frittier-, Bratfette und –öle, Öle von eingelegten Speisen, Butter, Margarine und Schmalz sowie verdorbene und abgelaufene Speiseöle und –fette.
Das soll nicht hinein: Mayonnaisen, Saucen und Dressings oder gar  Mineral-, Motor-, Schmieröle, Chemikalien.
Bei Abgabe eines vollen „Ölis“ gibt es einen leeren und gereinigten „Öli“ zurück.
Weitere Fragen beantwortet die Abfallberatung des Landratsamtes Erding, Telefon 08122/58-1317 oder -1151.

Neue Verantwortlichkeit bei der Entsorgung der Gelben Säcke
Mit Beginn des Jahres 2012 beauftragen die Dualen Systeme für die Abholung der Gelben Säcke einen neuen Leistungspartner.
Die Entsorgung der Leichtverpackungen im Gelben Sack führt ab Januar 2012 nicht mehr wie bisher die Fa. Heinz GmbH sondern die Fa. Wurzer Umwelt GmbH aus der Gemeinde Eitting durch. Die Fa. Wurzer ist künftig für die gesamte Logistik bei den Gelben Säcken und Dosen zuständig.
Mit dem Wechsel des Leistungspartners gelten aber weiterhin die gleichen Anforderungen für die Befüllung des Gelben Sackes.
Ab sofort werden die Gelben Säcke mit Aufdruck der Fa. Wurzer Umwelt GmbH ausgegeben. Die Säcke werden auch weiterhin in Rollen zu 13 Stück an den üblichen Stellen ausgegeben.
Der Landkreis Erding weist darauf hin, dass sich mit dem neuen Leistungspartner in manchen Bereichen Änderungen bei der Tourenführung ergeben, die sich entsprechend auf die Abholtermine für das Jahr 2012 auswirken können.
Für sämtliche Fragen zur Abholung, Termin- und Tourenplanung hat die Fa. Wurzer Umwelt GmbH ein Servicetelefon eingerichtet: 0800/5505025.

Blaues Behälterglas nur in den Grünglascontainer
Aus Marketinggründen gibt es neben den traditionellen Glasfarbtönen grün, braun und weiß mittlerweile  immer häufiger die Farbe blau. Häufig wird die Frage gestellt, zu welcher Glasfarbe in die Altglascontainer die blauen Flaschen und Kosmetikgläser zu geben sind.
Nach Angabe der Süddeutschen Altglas-Rohstoff GmbH gehören die blauen Gläser zum Grünglas. Grünglas ist die Glasfraktion, bei der ein kleiner Anteil Fremdfarben geduldet werden kann. Keinesfalls dürfen diese aber zum Weiß- oder Braunglas.

Räum- und Streupflicht im Winter

Vollzug der Verordnung der Gemeinden Eitting und Oberding über die Sicherung der Gehbahnen im Winter

hier: Räum- und Streupflicht 

Da der Winter vor der Tür steht, weist die Verwaltungsgemeinschaft Oberding wieder auf die Existenz der örtlichen Winterdienstverordnung hin.

Die Verordnung beinhaltet im wesentlichen, dass in den Wintermonaten die vor Grundstücken liegenden Gehbahnen durch die Anlieger zu räumen und streuen sind. Zugleich werden Aussagen zum Zeitpunkt der Sicherungsarbeiten und zur Person des Sicherungspflichtigen gemacht.

Im einzelnen heißt es, dass die Anlieger von Gehbahnen verpflichtet sind, die Sicherungsflächen vom Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten, abgestumpften Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt auch für Flächen, die an gemeinsames Eigentum z.B. Garagenhöfe oder Spielplätze angrenzen.

Grenzt ein Grundstück an mehrere Gehbahnen, so besteht die Verpflichtung für jede dieser Gehbahnen (z.B. bei einem Eckgrundstück).

 

Streupflicht im Winter

Gemäß den in den Gemeinden Eitting und Oberding bestehenden Gemeindeverordnungen über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und der Gehbahnen im Winter sind die Vorder- und Hinterlieger an öffentlichen Straßen und Wegen verpflichtet, die Gehbahnen bei Schnee und Eisglätte in sicherem Zustand zu halten.
Auszug aus den Verordnungen: Sicherungen der Gehbahnen im Winter
§ 9
Sicherunspflicht
(1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die in § 11 bestimmten Abschnitte der Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen (Sicherungsfläche) auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten.
(2) § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 5, §§ 7 und 8 gelten sinngemäß. Die Sicherungspflicht besteht für alle Straßen, auch wenn diese nicht im Straßenverzeichnis aufgeführt sind.

§ 10
Sicherungsarbeiten
(1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
(2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, daß der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tag von der öffentlichen Straße zu entfernen. Abflußrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgänger- überwege sind bei der Räumung freizuhalten.

§ 11
Sicherungsfläche
(1) Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück inner-
halb der Reinigungsfläche liegende Gehbahn.
(2) Soweit kein Gehsteig vorhanden ist, ist von den jeweiligen
Anliegern ein 1 m breiter Streifen (Gehbahn) zu räumen und zu streuen (gem. § 2 Abs. 2 b). Diese Regelung gilt für beide Fahrbahnseiten.
(3) § 6 Abs. 2 gilt sinngemäß.


Die Verordnung kann während der Dienststunden bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberding, Tassilostr. 17, 85445 Oberding, eingesehen werden.

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