Verwaltungsgemeinschaft Oberding
Stille Tage 2012
Die VG Oberding weist darauf hin, dass am Aschermittwoch (22. Februar) , Gründonnerstag (05.April), Karfreitag (06.April), Karsamstag (07.April), Allerheiligen (01.November), Volkstrauertag (18.November), Buß- und Bettag (21. November), Totensonntag (25.November), und am Heiligen Abend ab 14.00 Uhr (24.Dezember) öffentliche Veranstaltungen wie Tanzveranstaltungen und dergleichen nicht gestattet sind, sofern dabei nicht der, diesen Tages entsprechende, ernste Charakter gewahrt ist (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 FTG).
Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 FTG). Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten (Art. 3 Abs. 2 Satz 3 FTG).
Bis auf die genannte Sonderregelung für den Karfreitag gilt somit auch an den stillen Tagen kein absolutes Musikverbot, sondern es sind lediglich solche öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen verboten, die nicht mit dem ernsten Charakter des jeweiligen stillen Tages vereinbar sind.
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, sollte dies unbedingt beachten.
Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
VG Oberding
Lackner
Gemeinschaftsvorsitzender
1. Bürgermeister
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Rathaus geschlossen Das Rathaus Oberding ist am Dienstag, den 21.02.2012 geschlossen. In unaufschiebbaren standesamtlichen Fällen ist unser Standesamt von 8.00 bis 12.00 Uhr unter folgender Nummer erreichbar: 0173/5686690.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Lackner 1. Bürgermeister |
Veröffentlichung von Geburtstags- und Ehejubilaren
Aus Gründen des Datenschutzes können Geburtstags- und Ehejubilare im Amtsblatt nur veröffentlicht werden, wenn die Beteiligten damit einverstanden sind.
Wir bitten die Jubilare uns 3 bis 4 Wochen vorher mitzuteilen, wenn Sie nicht im Gemeindeanzeiger veröffentlicht werden wollen, Tel. Nr. 08122/9701-0).
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Öffentliche Zahlungsaufforderung
Am 15.02.2012 sind bei der Gemeinde Eitting und Oberding zur Zahlung fällig:
1. Grundsteuer A und B – 1. Vierteljahr 2012 2. Gewerbesteuer – 1. Vierteljahr 2012
Die Zahlung kann erfolgen: Entweder in bar bei der Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Oberding, Zimmer 04 im Erdgeschoß des Rathauses, Tassilostr. 17. 85445 Oberding während der üblichen Kassenstunden. (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 13.30 bis 18.00 Uhr) oder durch Überweisung auf eines der nachfolgend aufgeführten Konten:
Gemeinde Oberding: Raiffeisenbank Erding (701 693 56) 3121801 Sparkasse Erding (700 519 95) 760 300 525
Gemeinde Eitting: Raiffeisenbank Erding (701 693 56) 300470 Sparkasse Erding (700 519 95) 760 380 071
Es wird gebeten, von der unbaren Zahlungsweise Gebrauch zu machen.
Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung werden die jeweils fälligen Beträge vom Konto des Zahlungspflichtigen abgebucht. Durch rechtzeitige Entrichtung der Steuern und Abgaben werden Mahnungen und Säumniszuschläge vermieden. - Lackner - Gemeinschaftsvorsitzender |
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Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuer durch öffentliche Bekanntmachung
Für die Gemeinde Eitting werden die Hebesätze für das Jahr 2012 der Grundsteuer A und B, 300 v.H. und für die Gewerbesteuer 350 v.H. nicht verändert. Für die Gemeinde Oberding werden die Hebesätze für das Jahr 2012 für die Grundsteuer A und B, 250 v.H. und für die Gewerbesteuer 300 v.H. ebenfalls nicht verändert. Gegenüber dem Kalenderjahr 2011 erfolgen damit für die Gemeinden Eitting und Oberding keine Hebesatzänderungen.
Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Hebesatz und Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird demzufolge durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt I S 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2011 veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer 2012 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeiträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 16. August und 15. November 2012 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2012 in einem Betrag am 01. Juli 2012 fällig. Bei Änderungen der Grundsteuerhebesätze oder der Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge) werden neue Änderungsbescheide zugestellt.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde angefochten werden.
Oberding, den 01.02.2012 - Lackner - Gemeinschaftsvorsitzender |
Das Passamt informiert: Achtung Reisezeit!
Jedes Jahr zur Urlaubszeit bemerken einige Bürger zu spät, dass ihre Ausweispapiere nicht mehr gültig sind, oder dass sie zur Einreise in bestimmte Länder einen Reisepass benötigen, der noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Derzeit dauert die Neuausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses durch die Bundesdruckerei in Berlin ca. 3 - 4 Wochen.
Das Passamt der VG Oberding bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Ausweisdokumente rechtzeitig auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.
Bitte beachten Sie, dass Sie und Ihre Kinder für Reisen, auch innerhalb der EU-Staaten, einen gültigen Ausweis benötigen.
Erkundigen Sie sich deshalb rechzeitig vor Reiseantritt bzw. bei der Buchung Ihres Reisezieles, welche Einreisepapiere für das jeweilige Land benötigt werden ( Personalausweis, Reisepass ( evtl. mindestens noch 6 Monate gültig ) oder Kinderreisepass mit aktualisiertem Foto).
Auskünfte können Sie sich auch über das Internet einholen unter der Adresse: www.auswaertigesamt.de – Einreisebestimmungen.
Ab den 12. Januar 2009 müssen alle USA Reisenden vor der beabsichtigen Einreise zwingend eine gebührenfreie Einreiseerlaubnis ( ESTA ) per Internet einholen. Die Beantragung über Dritte ( z.B. Reisebüro ) ist möglich Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren.
Zur Beantragung eines Ausweises muss jede Bürgerin/jeder Bürger, auch Kinder, persönlich erscheinen. Bei Kindern, die das 16. bzw. 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen auch beide Elternteile mitkommen.
Mitzubringen sind:
- das abgelaufene Ausweisdokument
- 1 neues biometrietaugliches Lichtbild vom Fotograph (nicht älter als 1 Jahr)
Bei Rückfragen steht Ihnen das Passamt der VG Oberding während der Dienstunden gerne zur Verfügung. Tel. 08122/9701-17.
Klimaschutz - SPARTIPP DES TAGES:
GEFÜHL AUSTRICKSEN!
Wir empfinden die Temperatur in Räumen mit Teppichböden um zwei Grad wärmer als bei Belägen aus Stein und Fliesen. Wenn Pantoffeln und dicke Socken nichts mehr helfen, Teppiche oder Läufer auf die kalten Steine und Fliesenböden legen. Oder im Frühjahr eine Fußbodenheizung einbauen lassen. Auch Farben beeinflussen unser Kältegefühl: Forscher fanden heraus, dass wir in einem orange-roten Raum erst bei 10 Grad zu frieren beginnt, in einem blaugrünen jedoch schon bei 13 Grad.
Mikrozensus 2012 im Januar gestartet
Interviewer bitten um Auskunft
Auch im Jahr 2012 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung werden dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrem Pendlerverhalten befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
Im Jahr 2012 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt. Der Mikrozensus 2012 enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten der Erwerbstätigen sowie der Schüler und Studierenden. Neben dem hauptsächlich benutzten Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte werden auch die Entfernung und der Zeitaufwand für den Weg dorthin erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund 60 000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1 000 Haushalte zu befragen.
Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für vier aufeinander folgende Jahre.
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.
Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2012 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.